Laut Rechtsprechung unterliegt auch die Kaufabsichtserklärung grundsätzlich einem Beurkundungserfordernis, insbesondere wenn eine hohe Vertragsstrafe vereinbart wird.
Da gibt's auch Ausnahmen, zb wenn eine Partei die Erklärung unterschreibt, ohne wirklich eine (Ver-) Kaufbereitschaft zu haben.
Ein Beschluss dazu gibt es vom OLG Koblenz aus 2017.