Das wird nicht genehmigungsfähig sein.
Soweit auf dem Bild ersichtlich ist auch bei den Nachbarn noch keine Hinterbebauung vorhanden.
Die Erschließung ist unsinnig und teuer, 50k extra darfst du da sicherlich rechnen.
Münsterland ist doch auch (bis auf Münster selber) nicht gerade ein Hochpreisgebiebt, da muss sich doch was anderes finden lassen.
Nachbarn haben noch keine Hinterbebauung, drei Häuser weiter wurde vor wenigen Jahren ein Bestandshaus abgerissen und in großes Mehrfamilienhaus gebaut. Laut seiner Aussage hat das ein Bauträger gemacht und für die Genehmigung ein Jahr mit der Stadt diskutiert.
Klar findet sich im Münsterland schon etwas, wir sind aktuell allerdings noch auf ein paar Wunschstädte eingeschränkt. Kompromissbereiter wird man vermutlich mit der Zeit
Da ist einiges im Argen. Von Dir nur vermutet, der Eigentümer wird seine Idee selbst nicht madig reden.
Dass eine Doppelhaubebauung möglich ist, sehe ich hier nicht. Ich sehe eine offene Bebauung. Auch das Baufenster mag nicht ausreichen bzw ist da viel Gartenland im Süden.
Der Bach mag so ein Verbandsgraben sein, haben meine Eltern auch. Vorteil oder Nachteil kenne ich nicht.
Die Anfahrt über Sein Grundstück ist schon etwas bescheiden. Allerdings könnte man von Westen die Erschliessung machen? Die muss ja nicht immer der Auffahrt folgen!
Die Bebauung als "Doppelhaus" hat er offensichtlich im Kopf, da so das bestehende Baufenster "nur" um ~3-5 Meter nach Süden erweitert werden müsste. Im Jahr 2016 hat er das auch mal mit dem Bauamt besprochen und sich das dort auf 'nem Plan "abzeichnen" lassen - rechtlichen Wert wird das vermutlich nicht haben. Ob eine Erschließung der Leitungen von Westen möglich ist, kann ich nicht beantworten. Die Zufahrt scheint es offensichtlich nicht zu sein.
Ich denke wir werden ihm grundsätzliches Interesse bekunden und als Voraussetzung nennen, dass die Bebaubarkeit geklärt ist. Wenn das der Fall ist, kann ich darauf aufbauend mich ja bzgl. Erschließung kundig machen. Es müsste doch Standard sein, dass vor einem Grundstückskauf die Teilung inkl. Bebaubarkeit vom Verkäufer geklärt wird oder sehe ich als Laie das falsch?
Viele Grüße
Malte