G
guckuck2
Ohne gezahlte Grunderwerbsteuer wird der Kauf nicht vollzogen. Da wird dich deine Erinnerung veräppeln.aber die kommen noch, gelten mit zu den KNKs und können auch erst nach Einzug eingefordert werden. Insofern: Rücklage bilden.
Ggf hat da jemand mit Maklercourtage gerechnet, die gar nicht anfiel. Oder den Steuersatz eines anderen Bundeslandes für die Kalkulation genutzt