tecker2010
Hi,
mich hat eine Sache stutzig gemacht und wollte mir hier evtl. mal einen Rat einholen.
Wir haben mit unserem GU einen Bauwerkvertrag abgeschlossen (dieser ist auch notariell beurkundet). In den Abschlagsrechnungen die wir nun regelmäßig erhalten steht immer "Rechnung bzgl. Kaufvertrag vom .."
Kann das Nachteile ergeben? ich weiß, dass unterschiedliche Ansprüche gibt, je nachdem welche Vertragsart man hat. Ist einzig ausschlaggebend was abgeschlossen wurde, unabhängig davon was die auf Ihre Rechnung schreiben? Oder sollte man das klären und abändern lassen?
Danke und schönen Abend.
mich hat eine Sache stutzig gemacht und wollte mir hier evtl. mal einen Rat einholen.
Wir haben mit unserem GU einen Bauwerkvertrag abgeschlossen (dieser ist auch notariell beurkundet). In den Abschlagsrechnungen die wir nun regelmäßig erhalten steht immer "Rechnung bzgl. Kaufvertrag vom .."
Kann das Nachteile ergeben? ich weiß, dass unterschiedliche Ansprüche gibt, je nachdem welche Vertragsart man hat. Ist einzig ausschlaggebend was abgeschlossen wurde, unabhängig davon was die auf Ihre Rechnung schreiben? Oder sollte man das klären und abändern lassen?
Danke und schönen Abend.