Frag mich mal, bei uns darf der GÜ im Mai/Juni nach 1,5 Jahren das komplette Haus nochmal neu verputzen.
Und nur weil die Putzer bei Korrekturarbeiten an den Putzschienen die Schienen mit irgendwas gipshaltigem befestigt haben. Nachdem jetzt irgendwie Feuchtigkeit eingedrungen ist, sprengst durch das Aufblähen des Gips den ganzen Putz um die Fenster weg.
Der GÜ hat den Mangel aber anstandslos akzeptiert und muß das auch komplett tragen, da die Putzerfirma insolvent ist.
Die Putzer waren auch das einzige Gewerk, bei dem es auch beim Bau schon größere Probleme gab.