BauPaar
Moin,
im Rahmen einer "informellen Voranfrage" bei der Stadtverwaltung (in NI, falls von Belang) wurde nun argumentiert, dass die Stadt bestrebt sei, "seinen Bürgern zu helfen, die Mobilitätswende zu schaffen und vom motorisierten Individualverkehr wegzukommen." Insofern könne man nicht empfehlen, einen Stellplatz zu bauen, dies habe auch weitere negative Auswirkungen auf das städtische Kleinklima, die Bodenfunktionen und die Entwässerung.
Was wäre dann mit einem Wohnwagen/Wohnmobil, oder darf man den dann nicht mehr auf dem eigenen Grundstück abstellen?
Eine "wassergerechte" Oberfläche ist durchaus geplant, also eher durchlässig denn vollversiegelt, das dürfte dann ein Argument sein?
Was wäre, wenn man genau dort (und eben nicht direkt vor der Garage, damit man immer umparken muss ) eine Wallbox installieren will (und auch wirklich macht), das wäre doch ein Argument. Der ÖPNV dieser Stadt ist mitnichten so gut, dass man komplett auf ein Fahrzeug verzichten könnte, wir reden nicht über "mitten in Barmbek" sondern über eher "10min Fussweg zum selten fahrenden Bus".
Andererseits werden doch auch eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen je Wohneinheit gefordert?! Ok, hier gibt es keinen Bebauungsplan, aber sicherlich gibt's doch im regulierten Deutschland dazu eine landesweite Regelung (NI)?
Da 4min nun doch abgelaufen: stimmt, $47 Niedersächsische Bauordnung, leider ohne konkrete Zahlen wie "1,5 Stellplätze je Wohneinheit" wie anderswo.
Aber eine (genutzte) Garage muss man ja wohl kaum mit einem (Transporter-)Womo blockieren, der 2. kleine Stellplatz kann nichtmal mit einem zB. Passat-Kombi befahren werden (zu eng), und ein Fenster-Zustellen muss ja wohl auch nicht geduldet werden?! Ach, ich sehe schon, wieder Skizze malen...
im Rahmen einer "informellen Voranfrage" bei der Stadtverwaltung (in NI, falls von Belang) wurde nun argumentiert, dass die Stadt bestrebt sei, "seinen Bürgern zu helfen, die Mobilitätswende zu schaffen und vom motorisierten Individualverkehr wegzukommen." Insofern könne man nicht empfehlen, einen Stellplatz zu bauen, dies habe auch weitere negative Auswirkungen auf das städtische Kleinklima, die Bodenfunktionen und die Entwässerung.
Was wäre dann mit einem Wohnwagen/Wohnmobil, oder darf man den dann nicht mehr auf dem eigenen Grundstück abstellen?
Eine "wassergerechte" Oberfläche ist durchaus geplant, also eher durchlässig denn vollversiegelt, das dürfte dann ein Argument sein?
Was wäre, wenn man genau dort (und eben nicht direkt vor der Garage, damit man immer umparken muss ) eine Wallbox installieren will (und auch wirklich macht), das wäre doch ein Argument. Der ÖPNV dieser Stadt ist mitnichten so gut, dass man komplett auf ein Fahrzeug verzichten könnte, wir reden nicht über "mitten in Barmbek" sondern über eher "10min Fussweg zum selten fahrenden Bus".
Andererseits werden doch auch eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen je Wohneinheit gefordert?! Ok, hier gibt es keinen Bebauungsplan, aber sicherlich gibt's doch im regulierten Deutschland dazu eine landesweite Regelung (NI)?
Da 4min nun doch abgelaufen: stimmt, $47 Niedersächsische Bauordnung, leider ohne konkrete Zahlen wie "1,5 Stellplätze je Wohneinheit" wie anderswo.
Aber eine (genutzte) Garage muss man ja wohl kaum mit einem (Transporter-)Womo blockieren, der 2. kleine Stellplatz kann nichtmal mit einem zB. Passat-Kombi befahren werden (zu eng), und ein Fenster-Zustellen muss ja wohl auch nicht geduldet werden?! Ach, ich sehe schon, wieder Skizze malen...
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