Keller in Eigenleistung

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K

KathiL

Hallo,

unser Bauträger möchte für einen Keller (75qm), Kfw70 65000,- Euro haben. Wir haben jetzt eine Firma gefunden, die uns den Keller günstiger machen würde aber unser Bauträger sagt, nein. Im Leistungsverzeichnis des Bauträger würde angeblich stehen, Keller in Eigenleistung oder durch eine andere Firma ist unzulässig. Wir haben aber dieses Leistungsverzeichnis nicht. Nun meine Frage: Darf der Bauträger uns verbieten, den Keller anderweitig machen zu lassen? Oder soll ich einen Anwalt befragen?
Gruß KathiL
 
B

Bauexperte

Hallo Kathi,

Nun meine Frage: Darf der Bauträger uns verbieten, den Keller anderweitig machen zu lassen? Oder soll ich einen Anwalt befragen?
Nein ... es hat weniger mit "verbieten" denn mit "haften" zu tun, allerdings würde ich bei genannten Rahmenbedingungen - es sein denn, Du willst einen Wohnkeller mit allem Zipp und Zapp bauen - den Bauunternehmer in die Wüste schicken; ein Anwalt hilft nur, wenn Verträge unterzeichnet sind - Du kannst via Anwalt keinem Anbieter ein Leistungsverzeichnis vorgeben => Angebot und Nachfrage :rolleyes:

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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