11ant
Nein, eine nur leichte Hangigkeit sehe ich da nicht. Ich sehe da auch eher zwei als nur anderthalb Meter im Baufenster, und nach meiner Kellerregel eindeutig einen Keller - aber nicht mit integrierter Doppelgarage. Wenn ich mir die Einfahrtssituation betrachte, scheinen sich mir ziemlich klar und wie Frau Bundeskanzlerin sagen würde "alternativlos" zwei Einzelgaragen aufzudrängen, nämlich in den Bauwichen planrechts (Nordwest ?) und planoben (Südwest ?), die auf Einfahrtsniveau liegen (also wohl etwas über dem Kellerboden).
Die Qualität meiner Ratschläge nimmt regelmäßig exponential mit der "Größe" der Bebauungsplanausschnitte ab
Bergseits, talseits oder ab einer fixen Bezugshöhe ?Bebauungsplan gibt max Firsthöhe von 11m vor.
Die Qualität meiner Ratschläge nimmt regelmäßig exponential mit der "Größe" der Bebauungsplanausschnitte ab
Täte ich Dir sehr unrecht, vermutete ich eine Verwandtschaft mit dem anderen Newbie mit dem "Fachwissen" ?Würde zur Bodenplatte greifen. Aber Keller ist auch nicht schlecht.