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Wastl
Wenn es keinen Bauantrag bedarf, dann nicht. Bei uns sind Außentreppen im Bebauungsplan nicht zugelassen. Sprich: Man muss einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Dann brauchst du einen.
Ich, als Laie, würde die Außentreppe mit Frostschürze und Dämmung versehen. Wieso auch nicht? Unter dem Haus würde ich nichts anlangen. Die Verbindung zw Haus und Außentreppe ist das Entscheidende. Keine Ahnung ob da einfach rangebaut werden sollte, oder Dehnungsfugen sein müssen.
Ich, als Laie, würde die Außentreppe mit Frostschürze und Dämmung versehen. Wieso auch nicht? Unter dem Haus würde ich nichts anlangen. Die Verbindung zw Haus und Außentreppe ist das Entscheidende. Keine Ahnung ob da einfach rangebaut werden sollte, oder Dehnungsfugen sein müssen.