M
m_l_r_s
Vielleicht bringe ich da auch Begrifflichkeiten durcheinander?Das ist kein Argument. Es bleibt immer noch eine Zimmertüre und keine Wohnungstüre. Die räumliche Trennung des Treppenhauses sehe ich weiterhin als notwendig an. Ferner muss es eine zweite Haupteingangstüre sein, keine Nebeneingang. Denn letzterer setzt ja voraus, dass es einen Haupteingang (über das Treppenhaus) gibt.
Die Einliegerwohnung wird (im Vermietungsfall) AUSSCHLIEßLICH über den separaten Eingang betreten. Dieser liegt direkt im Kellergeschoss und mündet in einen kleinen Flur der direkt zur Einliegerwohnung gehört...
Bezüglich der Stellplätze müsste ich mich schlau machen, dazu gibt es im Bebauungsplan keine Angaben.