N
nordanney
Umgekehrt. Nicht auf die eigenen Kinder, sondern auf die Eltern. Auch dort ohne Grunderwerbsteuer.Die Eltern-Kind konstellation funktioniert nicht,
Ja, kommt (leider) regelmäßig vor (es gibt Menschen, die haben durch Erbschaft 5% an einem Haus bekommen, das noch ein Wohnrecht für die Eltern hat - Eigentum absolut nichts wert bis hin zu in GmbHs verschobene Immobilienportfolien. Alles möglich) und es legal und rechtlich völlig in Ordnung. Ob legitim, ist eine andere Frage.Wir hatten uns nur gefragt, ob es diesen Fall schon einmal gab und ob es legitim ist das in dieser Form zu machen.
Auf jeden Fall bzw. auch vom Steuerberater.Wir werden denke ich nicht um eine anwaltliche Prüfung herumkommen.