KFW 55 - Dämmung unter der Bodenplatte

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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G

guckuck2

Es ist fachlich nicht begründbar, warum XPS nicht unter eine Bodenplatte verbaut werden sollte. Ganz im Gegenteil, jeder kann das technische Datenblatt lesen.
Das ist reine Kopfsache.

Gegen Erdreich, zB im Keller, geht ca. 20% mehr Energie ab als gegen überirdische Wandflächen. Ist auch logisch, da unten gibts selten Sonne. Und 15 Grad in 3m Tiefe ist gelinde gesagt ein Märchen. Im Jahresmaximum vielleicht. Der Schnitt liegt eher bei der Hälfte.
Heizen im Keller ist überproportional teuer. Dort gehören lieber 2cm mehr Dämmung hin, als weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
N

nix zu schwör

Ob eine Dämmschicht unter oder auf der Bodenplatte liegt, ist keineswegs egal, denn die Wärmebrücke ist bei einer Innendämmung ggf. ungünstiger. Zudem kann die Bodenplatte nicht als Wärmespeicher aktiviert werden.

Die KfW setzt die jeweils gültige Energieeinsparverordnung voraus, somit sind die Mindestdämmwerte des Wärmeschutznachweises einzuhalten.
Daran hat sich auch ein Energieberater zu halten, auch wenn dieser nicht der Wärmeschutznachweisende ist.
Den Mindestwärmeschutz regelt Teil 2 der DIN 4108.
 
G

guckuck2

ja man vermeidet eine Wärmebrücke. Praxisrelevant? Naja.

Dämmung unter der Platte (bzw. komplett ums Streifenfundament herum) spart aber die Kimmlage.
 
N

nix zu schwör

Bei der Bodenplatte gegen Erdreich geht es immer um die wirksame Dicke der Bodenplatte. Wärmebrücke nach DIN EN ISO 13370.
Deshalb sind die Anforderungen an den U-Wert des Bauteils gegen Erdreich die Geringsten, da die Wärmeleitfähigkeit des Erdreichs zu berücksichtigen ist.
Der Großteil der Praxisprobleme liegt nicht in den Flächen sondern den Wärmebrücken
 
L

Lumpi_LE

Die Anforderungen an Wärmebrücken sind gering.
Ginge es beim U-Wert um die Leitfähigkeit des Boden müssten die Anforderungen eher am höchsten sein. Gering sind die Anforderungen, weil der Boden schlicht wärmer ist als die Luft und quasi keine Strahlungsverluste existieren.
 
M

Mottenhausen

... und mit der nächsten Energieeinsparverordnung hat sich das Thema dann wahrscheinlich erledigt, da das heutige KfW55 oder 40 zum neue Energieeinsparverordnung Standard wird, d.h. ohne Untersohlendämmung kommt man dann nicht mehr hin. Das ehemalige KfW70 ist ja auch zur aktuell gültigen Energieeinsparverordnung geworden.

Ich mein, das verbessert die Kontroverse - pro/contra Untersohlendämmung nicht, aber man nimmt es dann hat als gegeben hin.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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