KFW 55 in Teilbeheiztem Keller - Kaltkeller

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andimann

andimann

Hi,

wenn das hier alles ist, was im Vertrag dazu steht,

Die Firma ..... liefert und erstellt ein KfW-55 Stand Energieeinsparverordnung 2015* Massivhaus
mit der Bezeichnung „...... V4“ (mit Keller) zu einem Gesamtkaufpreis inklusive MwSt. in der
gesetzlichen Höhe 355.715,00 EURO * mit Wärmepumpe, erforderlichem Dämmpaket und kontrollierter Be-und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung
würde ich denen einfach mal ganz locker deren eigenen Vertrag unter die Nase halten. Da steht sogar "erforderlichem Dämmpaket". Damit ist jegliche zusätzliche Dämmung, die die brauchen, auf jeden Fall drin. Insgesamt sagt dieser Passus für mich als nicht Juristen, dass die für den vereinbarten Preis ein KFW 55 Standard zu liefern haben, solange es technisch machbar ist. Und machbar ist es sicherlich!

Wenn ihr es noch nicht gemacht habt, lasst euch vom Anwalt beraten, alles andere ist stochern im Nebel.

Viele Grüße,

Andreas
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

ich habe mir die Unterlagen - Danke, für die Überlassung + Vertrauen! - durchgelesen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du den Vertrag genau so unterschrieben hast, denn ...

Mir wurde anfangs ein KFW 55 Haus angeboten mit Weisser Wanne und teilbeheiztem Keller ( 2 Räume ) währen die anderen 2 Kellerräume ohne Fußbodenheizung bleiben sollten.
... von 2 beheizten Kellerräumen - außer Kellervorraum - lese ich in den Unterlagen nichts.

Jetzt wo es in die Ausführungsplanung geht, heisst es plötzlich daß KFW 55 nur erreicht wird, wenn der gesamte Keller beheizt wird.
Dafür werden zusätzlich 65qm beheizt und 4500€ mehr veranschlagt.
Das ist - unter Vorbehalt - fast richtig; im Allgemeinen - wenn keine Wohnräume geplant sind, reicht eine Dämmung des kompletten Kellers. Diese steht auch in Deinen Unterlagen zu lesen: "Die Außenwände erhalten eine Perimeterdämmung aus XPS-Hartschaumplatten in Stärke nach KfW 55 Berechnung". Für die Unterbringung der Heiztechnik im KG reicht dies in aller Regel aus.

Noch dazu muss die Erdwärmepumpe eine Größe größer dimensioniert werden und die Erdwärme-Bohrung muß noch tiefer sein.
Was die größere Heizung und das tiefere bohren kostet weiß ich noch nicht.
Im, von Dir überlassenen Vertrag steht: "Sollte nach Heizlastberechnung eine größere Vaillant Wärmepumpe erforderlich sein, wird hierfür der entsprechende Mehrpreis berechnet". Wenn dies ebenso im unterzeichneten Vertrag zu lesen steht, ist die Nachberechnung rechtens.

Ich bin ansonsten leider genau so klug - oder auch dumm, wie zuvor, da die Unterlagen, welche ich von Dir erhalten habe, wohl von den originalen Vertragsunterlagen abweichen. Weiters ist es so, daß ich _nicht_ berechtigt bin, Bereiche des Vertretungsbereiches von Rechtsanwälten zu kommentieren; dies ist in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten!

Ich möchte Dir also ans Herz legen, das Gespräch mit Deinem Verkäufer oder ggf.. auch dessen Vertriebsleiter zu suchen und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Ein downgrade auf KfW 70 könnte vlt. eine Alternative sein; andererseits berechtigt Dich der Vertrag auch ausdrücklich zur Kündigung desselben. Ob dies aktuell möglich ist, darf aber nur ein RA Deines Vertrauens mit Schwerpunkt Vertrags- und Baurecht beantworten.

Solange sich Deine Aussagen hier _nicht_ mit den Texten der Unterlagen decken, welche mir vorliegen, kann und werde ich Dir keinen Rat geben können. Liege ich - wenn auch unbeabsichtigt - daneben, kann Dich das sehr viel Geld kosten; das möchte ich nicht verantworten müssen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
C

cumpa

Guten Abend an alle. Am Montag habe ich ein Gespräch mit dem Geschäftsführer/Inhaber der Baufirma. Dort hoffe ich alle Missverständnisse, Meinungsverschiedenheiten und sonstige Probleme aus der Welt zu schaffen.
Ein gutes Gefühl habe ich nicht dabei, weil ich ja als Laie dort hinkomme.
DEr kann mir viel erzählen.......
 
C

cumpa

Ich erwähne hier noch mal:
Ich hatte den Vertrag von einem Vertrauensanwalt für Baurecht vom Bauherren-Schutzbund überprüfen lassen.
Des Weiteren davor einen Bausachverständigen an der Seite, der die Bauleistungsbeschreibung geprüft hat. Ebenfalls vom Bauherren-Schutzbund.
Wahrscheinlich beides ein Fehler.
Aber als Laie muss man doch einen Anwalt/Sachverständigen vertrauen können, daß alles seine Richtigkeit hat bzw der Vertrag in Ordnung ist ?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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