KfW 55 - Vorgabe - nicht eingehalten - Konsequenz

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S

Snowy36

Unglaublich. Styropordiktatur wildgewordener grüner Feierabendpolitiker, die da die Pfote heben und hinterher im Wirtshaus auf die gelungene Weltrettung durch kfw schiessmichtot anstossen, ausblendend, was diese Dämmungen in der Herstellung und später Entsorgung bedeuten. Polystyrolschaum, Styrol, Krebs lässt grüssen.
Wir haben auch KfW 55 u das bisschen Dämmung unter der bodenplatte wird meine Gesundheit jetzt nicht versauen ?!

Man kann das so ( Monolithisch, Kontrollierte-Wohnraumlüftung, Bodenplatte gedämmt ) und so (Wdvs ) erreichen . Jeder bestimmt das selbst .
 
A

Alex85

Bei uns ist auch KFW 55 vorgegeben. Das war Ergebnis aus irgend einem tollen Energiekonzept das errechnete, dass sich dies lohnt. Zudem wurde mit billigem Kredit geworben. Die Zeiten sind ja vorbei, KFW 153 ist ziemlich unattraktiv geworden.
Genau deshalb haben die Bauherren hier auch das Gespräch mit der Gemeinde gesucht, da niemand das KFW Programm nutzen wollte.
Lösung: Den Wärmeschutznachweis braucht es ja eh. Die Grenzwerte für KFW 55 lassen sich damit nachweisen. Ganz ohne KFW Anträge und den Gutachterkosten. Und ohne einen KFW Kredit.

Karsten, lass die Windel trocken. Wegen 2-4cm mehr Dämmung ist noch niemand krepiert.

KFw 40+ Siedlungen usw. sind auch oft für die Gemeinden gut. Die kassieren dafür Fördergelder und Prestige. Es kann auch lokalpolitischer Hebel sein, um ein Baugebiet überhaupt durchzuboxen (nach dem Motto Flächenfraß getauscht gegen „Ökosiedlung“).
 
Nordlys

Nordlys

Ich habe nichts dagegen, sich das zu kaufen oder zu bauen. Ich habe etwas dagegen, es vorzuschreiben, obwohl der Gesetzgeber es nicht vorschreibt. Das ist eine Frechheit und verteuert das Bauen zusätzlich, es ist eh schon teuer genug. K.
 
montessalet

montessalet

Ich habe nichts dagegen, sich das zu kaufen oder zu bauen. Ich habe etwas dagegen, es vorzuschreiben, obwohl der Gesetzgeber es nicht vorschreibt. Das ist eine Frechheit und verteuert das Bauen zusätzlich, es ist eh schon teuer genug. K.
Das Gesetz regelt (meistens) den Mindeststandard. Ich habe Verständnis dafür, dass eine Gemeinde eine andere (schärfere) Regelung hat. Das gilt auch beim Bebauungsplan. Mit dem gleichen Argument könnte man ja sonst auch sagen, dass es ja eine Landesbauordnung gibt.

Die Bedingungen sind klar. Wer das - mit den vorliegenden Bedingungen - kauft, hat sich daran zu halten. Punkt (damit meine ich übrigens die Einhaltung der Grenzwerte - und nicht das Finanzierungsprogramm: Das wird auch niemand vorschreiben können und dürfen - die Grenzwerte hingegen schon).
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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