Weiß denn wer genau, wie sich das mit der Förderung bei Bauunterstützung verhält?
kfw/431
"Das Wichtigste in Kürze
wir übernehmen 50 % der Kosten: bis 4.000 Euro pro Vorhaben
für alle, die Wohnraum energetisch sanieren
nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430"
Schaut man sich dann die neuen kfw/153 Prospekte an, so findet sich hier folgender Absatz:
"Zusätzliche Förderung der Leistungen des Sachverständigen
Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen externen und unabhängigen Sachverständigen gewährt die KfW einen zusätzlichen Zuschuss im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung" (Programmnummer 431).
Mit einer Förderzusage im Programm 153 haben Sie einen Anspruch auf eine Förderung der Baubegleitung, sofern die Förderbedingungen im Programm 431 eingehalten werden. Der Zuschuss ist nach Abschluss des Vorhabens separat zu beantragen.
Heisst das also, dass man ab April 2016 für den Sachverständigen einen Zuschuss bei der kfw beantragen kann?