J
johnglow
Hallo,
gerne möchte ich für das folgende Thema eure Einschätzung bzw. Erfahrung.
Um für die KFW 300 Neubau Förderung darf man u.a. kein "Eigentümer oder Besitzer" einer Immobilie sein.
Wir haben kurz vor Förderantragseingang für die KFW 300 Neubau (nicht Erstkauf/Ersterwerb!) einen notariellen Kaufvertrag für eine Grundstück mit Bestandsimmobilie unterschrieben.
Nach erster Rücksprache mit der KFW ist dies nun förderschädlich, da wir mit einem unterschriebenen notariellen Kaufvertrag im Besitz einer Immobilie sind. Dies ist nach deutschem Recht nicht korrekt.
Zum Zeitpunkt der Antragseingang bei der KFW, waren wir nach deutschem Recht weder Eigentümer noch Besitzer der Immobilie.
In KFW Förderprogrammen (KFW458), bei dem ein Eigentum nötig ist, fordert die KFW "mindestens einen Auflassungsvermerk im Grundbuch" als Eigentumsnachweis.
Unsere Auflassungsvormerkung im Grundbuch hat nachweislich nach Antragstellung stattgefunden.
Der Kauf der Bestandsimmobilie ist aus Eigenmitteln finanziert.
Der Liefer- und Leistungsvertrag für den zukünftigen Neubau hat die nötige aufschiebende Klausel.
All diese Informationen und Argumente wurden der KFW über das Infocenter via E-Mail mitgeteilt. Hier kommt jedoch seit 2 Wochen keine Reaktion.
Habt ihr mit dem Thema "Definition von Eigentum" bei KFW Förderungen Erfahrungen und habt Tipps wie wir mit dieser Situation umgehen sollen?
Welche Schritte können wir noch einleiten?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
JG
gerne möchte ich für das folgende Thema eure Einschätzung bzw. Erfahrung.
Um für die KFW 300 Neubau Förderung darf man u.a. kein "Eigentümer oder Besitzer" einer Immobilie sein.
Wir haben kurz vor Förderantragseingang für die KFW 300 Neubau (nicht Erstkauf/Ersterwerb!) einen notariellen Kaufvertrag für eine Grundstück mit Bestandsimmobilie unterschrieben.
Nach erster Rücksprache mit der KFW ist dies nun förderschädlich, da wir mit einem unterschriebenen notariellen Kaufvertrag im Besitz einer Immobilie sind. Dies ist nach deutschem Recht nicht korrekt.
Zum Zeitpunkt der Antragseingang bei der KFW, waren wir nach deutschem Recht weder Eigentümer noch Besitzer der Immobilie.
In KFW Förderprogrammen (KFW458), bei dem ein Eigentum nötig ist, fordert die KFW "mindestens einen Auflassungsvermerk im Grundbuch" als Eigentumsnachweis.
Unsere Auflassungsvormerkung im Grundbuch hat nachweislich nach Antragstellung stattgefunden.
Der Kauf der Bestandsimmobilie ist aus Eigenmitteln finanziert.
Der Liefer- und Leistungsvertrag für den zukünftigen Neubau hat die nötige aufschiebende Klausel.
All diese Informationen und Argumente wurden der KFW über das Infocenter via E-Mail mitgeteilt. Hier kommt jedoch seit 2 Wochen keine Reaktion.
Habt ihr mit dem Thema "Definition von Eigentum" bei KFW Förderungen Erfahrungen und habt Tipps wie wir mit dieser Situation umgehen sollen?
Welche Schritte können wir noch einleiten?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
JG