KFW- Förderung bei einer Eigentumswohnung/ Einstufung

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Jimjo2203

Guten Abend allerseits und zwar habe ich eine Frage, bezüglich der Energieeffizienzklasse bei Neubauten. Wir haben demnächst ein Gespräch mit einem Koordinator eines Bauprojekts. Diese Wohnung ist, in einem Portal ausgezeichnet, mit der Energieeffizienzklasse A+ und einen Endenergiebedarf von 23 kWh/(m^2*a). Laut meinen Recherchen ist ein Wert von 0-30 gleichzusetzen mit einem Passivhaus oder das 40+. Jetzt gehts es uns natürlich um die Forderung im Bezug aus das KFW 153 Projekt. Ist dieser Wert den Effizienzhaus 40+, 40 oder 55 anzusiedeln. Paar Details sind 3- Fachverglasung und Sole - Wasser Wärmepumpe( jeder hat eine eigene in seiner Wohneinheit), Massivbau- Stein auf Stein, mehr Infos gibt es leider erst am besagten Termin.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
 
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nordanney

Da wird Dir der Verkäufer sagen. In der Regel sind ETWs nur 55. 40+ dürfte schon rausfallen wg/Photovoltaik und Speicher.
 
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parcus

Die Werte gelten immer für das Gebäude, nicht für eine einzelne ETW.
Diese sollte einzeln auch gar nicht förderfähig sein, sondern nur im Rahmen des Gebäudes.
Der Energieausweis gilt ebenso für das Gebäude.
 
J

Jimjo2203

Super lieben danke erstmal, ja wie gesagt, hatte nur schonmal etwas recherchiert und das hier gefunden gehabt. Also soll wohl doch gefördert werden je Wohneinheit.
kfw-foerderung-bei-einer-eigentumswohnung-einstufung-472654-1.png
 
P

parcus

Es wird immer das Gebäude nach Anzahl der Wohneinheiten gefördert. D.h. die Wohneinheit ist der Multiplikator.
Erfüllt ein Gebäude nicht den Standard spielt es keine Rolle, welchen Standard eine einzelne Wohneinheit hat.
Ganz davon abgesehen, dass die KfW eine eigene Definition zu einer Wohneinheit hat, deshalb wird auch nicht von einer baurechtlichen Wohnung gesprochen.
Es wäre auch derzeit völlig sinnfrei nur eine ETW zu fördern, denn es gäbe schon für die Berechnung keine Systemgrenze zur Hüllfläche.
Das Gebäudeenergiegesetz würde sogar die anderen Eigentümer dazu zwingen nachzuziehen, denn es wären ggf. mehr als 10% der Bauteilflächen betroffen.
Was ebenso gar nicht möglich wäre, so weit in die Eigentumsverhältnisse der anderen Eigentümer einzugreifen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.02.2025
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