KfW-Förderung Massnahmenbeginn verpennt

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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Ich würde es offen bei der Hausbank ansprechen und mich davon "frei" machen. Immer auf den Bauträger schieben. Schade das du die Rechnung schon bezahlt hast , sonst würde ich der Firma den Zinsnachteil abziehen.

Grundsätzlich aber immer bei der Wahrheit bleiben. Könnte mir vorstellen das die KfW kulant ist.
 
M

maxweber

Hallo,
@toxicmolotow: Ja, es handelt sich um einen Antrag für Zuschuss wegen Fenstermodernisierung.
Ne andere Frage: Ich kann doch die Massnahme auch von der Steuer absetzen. Zumindest die Lohnkosten. Könnte ich das denn auch, wenn ich einen Zuschuss von der KfW erhalten habe?

Gruß und Danke
MW
 
T

toxicmolotof

Dann vergiss bitte alles, was das Thema "durchleitende Bank" betrifft, da das nur bei Krediten der Fall ist. Welches Programm du nutzen möchtest wissen wir aber immer noch nicht.

Ich vermute dieses hier: Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Ist das soweit korrekt?

Nebenfrage: Hast du die Rechnung bar bezahlt oder überwiesen?

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, den Lohnkostenanteil entsprechend der steuerlichen Möglichkeiten (vermietet/selbstgenutzt) geltend zu machen. Näheres erfährst du aber beim Steuerberater, da nur dieser steuerliche Beratungsleistungen anbieten darf. Insofern stellt diese Aussage nur meine persönliche Meinung dar und ist keinesfalls eine Steuerberatung.
 
M

maxweber

Hallo,
ja, genau darum handelt es sich. Ich habe die Rechnung überwiesen, wieso???
Ich habe die Zusage dafür erhalten und lass mir jetzt den Verwendungsnachweis erstellen (Sachverständigenteil).
Ich hab auf dem Zusageschreiben jetzt auch gelesen, daß eine steuerliche Absetzung der Lohnkosten bei Inanspruchnahme des KfW-Zuschusses ausgeschlossen ist.
Tja, dann muss ich wohl jetzt darüber nachdenken, womit ich besser fahre.
Auf jeden Fall ruf ich bei der KfW an. Hab keine Lust, die Aussicht aus den neuen Fenstern mit anderen Fenstern mit Gitter zu vertauschen bzw. dem Uli Hoeness nach Landsberg zu folgen.

Danke an alle noch mal
MW
 
T

toxicmolotof

Weil eine weitere Bedingung für die Förderung die spätere unbare Bezahlung der Rechnung ist. Daher war das schon mal gut und kein weiteres K.O. Kriterium. Allerdings kann man da auch kein Datum mehr korrigieren (Kontoauszug).

Du kommst um einen Punkt aber einfach nicht drumherum:

Der Antrag muss bei der KFW gestellt werden bevor man mit der Maßnahme beginnt.

An der Stelle ist es in meinen Augen vorbei. anrufen kannst du natürlich dann mal bei der KFW, aber ich sehe da auch eher dunkelgrau bis schwarz. Die sind da sehr beamtenlastig.

Und dann kommt da schnell so etwas wie: Zu früh angefangen, Chance verpasst.
 
T

toxicmolotof

Moment... alles mal zurück auf Null.

Wann war Antragseingang bei der KFW?
Von wann ist die Bestätigung des Antragseinganges bei der KFW?
Wann genau wurden die Fenster eingebaut?
Welches Datum trägt die Bestätigung der Durchführung vom Energieberater?
Wann wurde die Rechnung ausgestellt?
Wann wurde die Rechnung bezahlt?

Ich glaube hier haben alle (einschließlich mir) nicht genau gelesen.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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