A
Acof1978
Deine Aussage ist leider semi-korrekt.Die Auskunft ist leider nur semi korrekt. Die Antragstellung sollte schon für den korrekten Eigentümer bzw. Erwerber erfolgen und nicht nur für einen von beiden. Eine Änderung ist nachträglich nicht möglich und die Abwicklung muss auf Basis der jetzt existierenden Zusage erfolgen.
Ich habe soeben nochmal angerufen. Zweite Kontaktperson hat mir das Gleiche bestätigt. Begründung ist eigentlich ganz einfach. Es wird nicht die Person gefördert, sondern das Objekt. Deswegen reicht es, auch wenn man gemeinsam baut, den Antrag als Einzelperson zu stellen.
Zuletzt bearbeitet: