N
NewHouseAppear
Hallo,
Vermutlich eher was für einen Anwalt, aber evtl. hat hier ja jemand schon mal so etwas erfahren und kann dazu was sagen.
Freunde von uns haben ähnlich wie wir in 2021/2022 gebaut und einen KfW Zuschuss für das KfW55 Haus bekommen.
Nun wurden sie nachträglich bei der Qualitätskontrolle der KfW ausgesucht und mussten alle möglichen Dokumente einreichen, u.a. auch den Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Dieser wurde im August 2021 inkl. eines Zusatzes mit aufschiebender Wirkung unterschrieben, falls der KfW Zuschuss nicht bewilligt würde. Die Bewilligung kam im Oktober 2021 und danach konnte losgelegt werden.
Nun hat dieser Zusatz ein anderes Format als der restliche Vertrag, was Layout etc. angeht (einfach weil das wohl nicht mehr in dem Standardvertragsformat entworfen wurde).
Durch das andere Format stört die KfW sich nun daran und fordert den Zuschuss zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht glauben, dass der Zusatz bereits beim Hausvertrag mit dabei war.
Ich weiß gar nicht was ich ihnen in dem Fall raten soll außer einem Anwalt, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass lediglich ein anderes Format zur Ungültigkeit führen kann. Für mich hört sich das eher nach einem Versuch der KfW an möglichst wieder Zuschüsse zurück zu bekommen weil sie jetzt Programme nicht finanziert bekommen.
Jemand Erfahrungen?
Vermutlich eher was für einen Anwalt, aber evtl. hat hier ja jemand schon mal so etwas erfahren und kann dazu was sagen.
Freunde von uns haben ähnlich wie wir in 2021/2022 gebaut und einen KfW Zuschuss für das KfW55 Haus bekommen.
Nun wurden sie nachträglich bei der Qualitätskontrolle der KfW ausgesucht und mussten alle möglichen Dokumente einreichen, u.a. auch den Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Dieser wurde im August 2021 inkl. eines Zusatzes mit aufschiebender Wirkung unterschrieben, falls der KfW Zuschuss nicht bewilligt würde. Die Bewilligung kam im Oktober 2021 und danach konnte losgelegt werden.
Nun hat dieser Zusatz ein anderes Format als der restliche Vertrag, was Layout etc. angeht (einfach weil das wohl nicht mehr in dem Standardvertragsformat entworfen wurde).
Durch das andere Format stört die KfW sich nun daran und fordert den Zuschuss zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht glauben, dass der Zusatz bereits beim Hausvertrag mit dabei war.
Ich weiß gar nicht was ich ihnen in dem Fall raten soll außer einem Anwalt, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass lediglich ein anderes Format zur Ungültigkeit führen kann. Für mich hört sich das eher nach einem Versuch der KfW an möglichst wieder Zuschüsse zurück zu bekommen weil sie jetzt Programme nicht finanziert bekommen.
Jemand Erfahrungen?