KfW - Übernahme des Darlehensvertrags vom Bauträger?

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M

Melusine

Hallo,

wir haben bereits letztes Jahr einen Bauträgerkaufvertrag unterschrieben und wissen mittlerweile, dass so einiges schief gelaufen ist.
Vor Vertragsschluss wollten wir über unsere finanzierende Bank ein KfW-Darlehen für unser, laut Aussage des Bauträgers mindestens Kfw70, Haus beantragen. Seitens des Bauträgers hieß es dann, dass er dieses Darlehen bereits beantragt habe und es nicht möglich wäre, dass wir das gleiche Darlehen für das selbe Objekt nochmals erhalten könnten.
Daraufhin gab es einige Korrespondenzen zwischen unserer Bank und der finanzierenden Bank des Bauträgers worin es hieß, dass wir sein Darlehen übernehmen könnten. Allerdings waren die Zinskonditionen für uns nicht wirklich attraktiv, weshalb wir uns dagegen entschieden.
Vor kurzem habe ich nun zwei Dinge erfahren und diese waren, dass der Bauträger sein Darlehen bei Veräußerung auch direkt hätte zurückzahlen können und wir unser eigenes Darlehen hätten beantragen können und zweitens, dass der Bauträger damals zwar KfW-Mittel beantragt hatte, die erforderlichen Nachweise aber nicht erbringen konnte und somit auch keine Förderung erhielt.
Meine Frage ist nun, ob es vielleicht doch noch irgendwie möglich ist ein Darlehen im Nachhinein zu bekommen. Irgendwie fühlt sich jetzt niemand mehr für uns verantwortlich, weder die Banken noch der Bauträger melden sich zurück.

Es wäre schön, wenn mir hier jemand zumindest ein wenig helfen könnte.

MfG Melusine
 

€uro

... und zweitens, dass der Bauträger damals zwar KfW-Mittel beantragt hatte, die erforderlichen Nachweise aber nicht erbringen konnte und somit auch keine Förderung erhielt.
Förderanträge sind vor Vorhabensbeginn zu beantragen. Für ein Objekt, gibt es nur einmal eine vergünstigte Förderung.
..., dass der Bauträger damals zwar KfW-Mittel beantragt hatte, die erforderlichen Nachweise aber nicht erbringen konnte und somit auch keine Förderung erhielt.
Dann ist es kein Kfw 70 und somit auch nicht förderberechtigt!

v.g.
 
M

Melusine

Dann ist es kein KfW 70 und somit auch nicht förderberechtigt!
Dann lautet die Frage also nicht mehr, ob förderfähig oder nicht sondern: Betrogen worden oder nicht.
Werde wohl auf eigene Kosten ein Gutachten darüber erstellen lassen müssen.

Danke für die Antwort
 

€uro

Dann lautet die Frage also nicht mehr, ob förderfähig oder nicht sondern: Betrogen worden oder nicht.
Das ist keine Seltenheit. Mitunter wird irgendein Effizienzstatus auf dem Papier schöngerechnet, die praktische Realisierung/Umsetzung entspricht dann dem bei Weitem nicht. Meist mit der Folge überhöhter Verbrauchskosten, trotz des erhöhten Investment gegenüber einem Energieeinsparverordnung Standard.
Wichtig, dass im Vertrag ein Effizienzstatus, hier KfW70, vereinbart wurde.
Werde wohl auf eigene Kosten ein Gutachten darüber erstellen lassen müssen.
Bei weiteren Fragen hierzu, eine PN oder e-Mail direkt an mich.

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 09.01.2025
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