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paulb8
Angenommen man baut ein Haus mit einem KfW-55 oder entsprechenden L-Bank Kredit. Das Haus habe einen Keller, der aber nicht beheizt ist, thermisch vom restlichen Haus abgekoppelt und deshalb auch nicht zur KfW Berechnung herangezogen wurde.
Angenommen man baut dann 10 oder 20 Jahre später einen Teil des Kellers zu Wohnraum aus, der dann auch beheizt wird. Ferner angenommen, der Keller erfüllt nicht die KfW-Standards wie das Haus, bzw. Keller und Haus als ganzes gerechnet erfüllen nicht mehr die KfW Anforderungen.
Welche Konsequenzen hätte dies bezüglich des KfW-Kredites falls
a) er noch läuft
b) er schon abgezahlt ist
Angenommen man baut dann 10 oder 20 Jahre später einen Teil des Kellers zu Wohnraum aus, der dann auch beheizt wird. Ferner angenommen, der Keller erfüllt nicht die KfW-Standards wie das Haus, bzw. Keller und Haus als ganzes gerechnet erfüllen nicht mehr die KfW Anforderungen.
Welche Konsequenzen hätte dies bezüglich des KfW-Kredites falls
a) er noch läuft
b) er schon abgezahlt ist