KfW von 57 auf 55 - Berechnung und Zertifitierung, Sachverständ.
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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: KfW von 57 auf 55 - Berechnung und Zertifitierung, Sachverständ. >> Zum 1. Beitrag <<
Danke für den Hinweis. H`t liegen wir derzeit bei 76%. Was bedeutet denn H`t? Das hab ich nicht so ganz verstanden.
Elektronisch hab ich das leider noch nicht. Ich rufe am Montag mal den Energieberater an und frage nach was er meint. Dann stelle ich das hier noch ein.
Danke. Das habe ich befürchtet. Kann jemand genauer sagen, was diese Baubegleitung kostet? Je nach dem, kann ich mir den ganzen Aufwand auch schenken...
Es gelten meines Wissens nach die Förderbedingungen der KfW. Und die Schreiben für alle Anträge nach dem 30.06.2014 eine Begleitung vor!
Und nach Energieeinsparverordnung 2009 kann man Auch nicht mehr bauen. Es gibt doch schon die Energieeinsparverordnung 2014 mit verschärften Anforderungen die Ende 2015 automatisch in Kraft treten.
eeepad: Ok, wenn das alles schon so in Kraft ist, möchte ich Dir selbstverständlich nicht widersprechen. Mein Kenntnisstand war, dass das alles ab Ende 15 erst gilt.