S
Scout
KfW40, d.h. u.a. folgende Anforderungen, die für die Kreditvergabe notwendig sind, musst du einreichen
Wohnst du selber in dem Mehrfamilienhaus? Nein, dann müssen ihn die Bewohner verbrauchen. Du musst denen also eine Stromvertrag aufbinden, du wirst selber zum Stromanbieter.
Hast du mal an den ganzen Rattenschwanz gedacht, den dies mit sich bringt? Aus energierechtlicher Sicht wird der Photovoltaik-Anlagenbetreiber zu einem EVU im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und muss auf jede verkaufte Kilowattstunde selbst die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage erheben und abführen und die Netzentgelte an die Netzbetreiber bzw. die Konzessionsabgabe an die Kommune abführen, Umsatzsteuer entrichten usw.
Rechtlich darf man einen Stromliefervertrag ja kündigen. Wenn es ganz dumm läuft nimmt der Mieter den Mietvertrag zusammen mit Stromvertrag weil er fürchtet sonst keinen Mietvertrag hzu erhalten und kündigt dann nach EInzug den Stromliefervertrag . Dann stehst du aber sowas von dumm da! WIllst du dann mit dem ganzen Strom den Gartenteich auf 40° beheizen oder was machst du für deine 4o° Quote? Die FImnanzoerumngskosten für die Technik laufen ja weiter.
Gutes Stichwort, jetzt rechne noch mal die Kosten für die ganze Technik entgegen und setze mit deinem Stundensatz den Aufwand für diese Bürokratie plus Steuerberater als laufende Kosten oben darauf. Immer noch so überzeugt?
- Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
- Ein angepasstes, stationäres Batteriespeichersystem/Stromspeicher
- Reduzierung der Einspeiseleistung auf maximal 60%
Wohnst du selber in dem Mehrfamilienhaus? Nein, dann müssen ihn die Bewohner verbrauchen. Du musst denen also eine Stromvertrag aufbinden, du wirst selber zum Stromanbieter.
Hast du mal an den ganzen Rattenschwanz gedacht, den dies mit sich bringt? Aus energierechtlicher Sicht wird der Photovoltaik-Anlagenbetreiber zu einem EVU im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und muss auf jede verkaufte Kilowattstunde selbst die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage erheben und abführen und die Netzentgelte an die Netzbetreiber bzw. die Konzessionsabgabe an die Kommune abführen, Umsatzsteuer entrichten usw.
Rechtlich darf man einen Stromliefervertrag ja kündigen. Wenn es ganz dumm läuft nimmt der Mieter den Mietvertrag zusammen mit Stromvertrag weil er fürchtet sonst keinen Mietvertrag hzu erhalten und kündigt dann nach EInzug den Stromliefervertrag . Dann stehst du aber sowas von dumm da! WIllst du dann mit dem ganzen Strom den Gartenteich auf 40° beheizen oder was machst du für deine 4o° Quote? Die FImnanzoerumngskosten für die Technik laufen ja weiter.
Gutes Stichwort, jetzt rechne noch mal die Kosten für die ganze Technik entgegen und setze mit deinem Stundensatz den Aufwand für diese Bürokratie plus Steuerberater als laufende Kosten oben darauf. Immer noch so überzeugt?