G
Grym
Wir wollen nach Kfw55 bauen, unser Bauunternehmen nimmt KFW55 als Standard in den Vertrag mit auf. Soweit kein Problem. Jetzt brauchen wir noch einen Sachverständigen, der alle Bestätigungen etc. übernimmt. Auch das ist laut Aussage Bauunternehmen (lokaler GÜ) inbegriffen und wird von einem externen, aber natürlich vom Bauunternehmen beauftragten KFW55-Sachverständigen übernommen. Dieser wurde uns auch namentlich genannt und ist auf der Energie-Effizienz-Experten.de-Webseite gelistet. Soweit alles korrekt.
Allerdings steht in den den Bedingungen KFW55 etwas von wirtschaftlicher Unabhängigkeit? Was ist damit gemeint, wie ist das hier zu verstehen? Muss es nicht so sein, dass ICH den KFW55 Sachverständigen beauftrage? Oder lese ich da etwas falsch. Der GÜ, welcher mir ja auch KFW55 per Vertrag garantiert, meint, dass es schon immer so gehandhabt wird. Alles im Preis mit drin und der Sachverständiger füllt alle notwendigen Formulare aus, bestätigt uns alles, kommt zu Baustellen-Besuchen, etc...
Allerdings steht in den den Bedingungen KFW55 etwas von wirtschaftlicher Unabhängigkeit? Was ist damit gemeint, wie ist das hier zu verstehen? Muss es nicht so sein, dass ICH den KFW55 Sachverständigen beauftrage? Oder lese ich da etwas falsch. Der GÜ, welcher mir ja auch KFW55 per Vertrag garantiert, meint, dass es schon immer so gehandhabt wird. Alles im Preis mit drin und der Sachverständiger füllt alle notwendigen Formulare aus, bestätigt uns alles, kommt zu Baustellen-Besuchen, etc...