Ich habe bei der KFW angerufen und die haben auch gesagt, dass das kein Problem wäre. Solange der Sachverständiger in der Liste ist, ist es ok. Er soll nur nicht bei der Firma fest angestellt sein. Den Zuschuss gibt es, wenn die Rechnung an mich geht (ich muss ihn nicht mal beauftragen; solange die Rechnung an mich geht, gibt es den Zuschuss). Wenn der GÜ alles übernimmt, kann der GÜ den Zuschuss beantragen (keine Ahnung ob er das auch macht).
Das alles hier natürlich unverbindlich per Telefon erfragt. Also nicht rechtsverbindlich oder ähnliches sondern Telefonauskunft.