Ist mir neu, aber wäre ja für den TE umso besser, dann gäbe es noch theoretisch eine kleine Chance. Wobei wie gesagt die Frage ist, ob man sich das Theater antun möchte.....
Vielleicht ist es vom Datum theoretisch möglich, allerdings habe ich die Information, dass die Banken den Antrag nicht mehr annehmen werden...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.... Versuchen würde ich es trotzdem noch...
Falsch diese Situation durchläuft ein Freund gerade. Ich war auch in der Annahme das der Bauantrag nötig wäre für den kfw Antrag, aber es reicht allein der Energieausweis für den kfw70 Antrag.
Und der muss bis zum 31.03 abgegeben sein.
Fördergelder können noch bis 31.03.2016 für KfW 70 beantragt werden; also die allseits bekannten TEUR 50. ABER .... der Bauantrag richtet sich jeweils an der geltenden Energieeinsparverordnung aus. Wenn also der Bauantrag nicht in 2015 gestellt wurde, gilt die verschärfte Energieeinsparverordnung ... auch für Deinen Freund. Da aber die aktuell geltende Energieeinsparverordnung - rechnerisch - knapp unter den Werten für ein KfW 70 alt liegt, zahlt Dein Freund nicht drauf. Der Antrag auf Fördergelder muß wiederum bis einschließlich 31.03.16 bei der KfW eingereicht sein!
Vielleicht ist es vom Datum theoretisch möglich, allerdings habe ich die Information, dass die Banken den Antrag nicht mehr annehmen werden...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.... Versuchen würde ich es trotzdem noch...
Vielleicht kommen hier auch Dinge ungünstig zusammen. Heute ganz aktuell von unserer Hausbank erfahren. Vieles dreht sich um die neue Verbraucherrichtlinie ab 21. März. U.A. bleiben nur noch 2 Tage für Finanzierungen nach den "alten" Richtlinien. Ab dann ist bei unserer HB zu, nächste Woche werden Erstberatungsgessuche zurückgestellt. Selbst wenn wir wollten, nach den alten Vorgaben ist der Zug abgefahren. Es braucht eben eine gewisse Übergangszeit, bis das alles umgesetzt wurde und läuft.