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Alex85
Prinzipiell schon, sofern über die Jahre mit "Kfw 70" auch wirklich der gleiche Standard gemeint ist. Heute gibts ja beispielsweise gar kein KFW 70 mehr, die erste KFW Stufe ist KFW 55. Das vormalige KFW 70 ist das heutige Haus nach Energieeinsparverordnung.Und das bedeutet dann doch aber im Umkehrschluss, dass ein KfW70-Neubau bei H'T einem KfW70-Altbau entsprechen müsste?
Guck mal bei Wikipedia den Artikel zu Energiestandard an. Da gibts ne Tabelle, die das vielleicht verdeutlicht.
Ja.Macht das Sinn?
Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass nicht nur Anforderungen nach Energieeinsparverordnung zu erfüllen sind, sondern auch nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Da stehen dann so Anforderungen drin wie die Pflicht, regenerative Energiequellen in die Heizung einzubinden.