@oleda222 :
Dickes Lob für den guten Hinweis ;)
Werde das nochmal prüfen, da die Architektin freiberuflich für den Bauträger tätig ist. Keine Ahnung ob da die Formulierung juristisch zutrifft:
"Der Sachverständige ist für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen. Neben einer
Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Sachverständige weder in einem
Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder
Lieferanten stehen noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln."