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skyfall007
Hallo zusammen,
aufgrund der zu erwartenden steigenden Energiepreisen haben wir uns für ein KfW70-Haus entschieden.
Ein ortsansässiger Bauträger hat für ein Bauprojekt zur Errichtung von Kfw70 Reihenhäuser geworben und meine Frau und ich haben entsprechend zugeschlagen.
Damit nichts schiefgeht, haben wir uns im notariellen Kaufvertrag zusagen lassen, daß das RH als KfW70-Haus gebaut wird.
Nach viel Ärger auf der Baustelle (Verzögerungen, mangelhafte Ausführungen.......das Übliche halt) wurde jetzt nochmal neu (zweites Sachverständigen-Büro) die KfW70 - Berechnung in Auftrag gegeben.
Und was kam dabei raus ? KfW94
Die ursprüngliche Berechnung des Sachverständen-Büros war fehlerhaft aufgrund fehlerhafter Übermittlung von Daten des Architekten gewesen.
Bauträger will nicht Schuld sein, wenn das (alte) Sachverständigen-Büro die KfW70-Bestätigung rausgegeben hat. Das (alte)Sachverständigen-Büro will nicht Schuld sein, weil der Architekt die falschen Zahlen geliefert hat und der Architekt hat inzwischen Konkurs angemeldet.
Bei dem Bauprojekt wurde nicht mit regenerativen Energiequellen gebaut, welches wohl das ausschlaggebende Kriterium der Nichterfüllung darstellt.
Wie schätzt ihr die Situation ein?
Da wir bereits eingezogen sind und alles fertig ist, gestaltet sich ein Nachrüsten für schwierig, oder?
Bleibt wohl nur noch der Weg einer finanziellen Entschädigung.
Aber welcher Betrag / Berechnungsgrundlage wäre sachgerecht?
Vielen Dank für euere Mithilfe
Skyfall007
aufgrund der zu erwartenden steigenden Energiepreisen haben wir uns für ein KfW70-Haus entschieden.
Ein ortsansässiger Bauträger hat für ein Bauprojekt zur Errichtung von Kfw70 Reihenhäuser geworben und meine Frau und ich haben entsprechend zugeschlagen.
Damit nichts schiefgeht, haben wir uns im notariellen Kaufvertrag zusagen lassen, daß das RH als KfW70-Haus gebaut wird.
Nach viel Ärger auf der Baustelle (Verzögerungen, mangelhafte Ausführungen.......das Übliche halt) wurde jetzt nochmal neu (zweites Sachverständigen-Büro) die KfW70 - Berechnung in Auftrag gegeben.
Und was kam dabei raus ? KfW94
Die ursprüngliche Berechnung des Sachverständen-Büros war fehlerhaft aufgrund fehlerhafter Übermittlung von Daten des Architekten gewesen.
Bauträger will nicht Schuld sein, wenn das (alte) Sachverständigen-Büro die KfW70-Bestätigung rausgegeben hat. Das (alte)Sachverständigen-Büro will nicht Schuld sein, weil der Architekt die falschen Zahlen geliefert hat und der Architekt hat inzwischen Konkurs angemeldet.
Bei dem Bauprojekt wurde nicht mit regenerativen Energiequellen gebaut, welches wohl das ausschlaggebende Kriterium der Nichterfüllung darstellt.
Wie schätzt ihr die Situation ein?
Da wir bereits eingezogen sind und alles fertig ist, gestaltet sich ein Nachrüsten für schwierig, oder?
Bleibt wohl nur noch der Weg einer finanziellen Entschädigung.
Aber welcher Betrag / Berechnungsgrundlage wäre sachgerecht?
Vielen Dank für euere Mithilfe
Skyfall007