J
Jula4
Guten Abend,
wir hatten nun die ersten Gespräche mit Bauunternehmern. Geplant ist ein Haus (6 Schlafräume) mit Satteldach 45° um dort zwei Schlafräume unterzubringen. Also im ausgebautem Spitzboden. Wir haben u.a. Musterhäuser vorliegen wo diese Geschosse als je 7qm. "große" Zimmer angegeben sind.
Des Weiteren werden gerade die Zweifamilienhäuser hier in der Gegend so gebaut das oben ein größeres Giebelfenster ist - sich dort also ein Zimmer verbirgt.
Zwei Unternehmer haben das mit aufgenommen und versuchen so, 6 Schlafräume im Haus unter zu bringen. Aber zwei andere winken ganz klar ab. Schlafräume im Spitzboden sind nicht erlaubt! Wegen Feuer und Rettungsschutz. Hier lese ich Angaben im Netz von zb. Fenstern die eine gewisse Größe vorzeigen müssen und Treppen die ordentlich zu begehen sind. (Zwei Fluchtwege). Des Weiteren ausreichend Stehhöhe, Heizbar, Feuergeschützt ausgebaut...
Das alles ließe sich aber beim Neubau umsetzen. Dennoch, es wäre verboten. Die anderen Unternehmer, ein kleinerer im Ort und ein großer, planen das klar mit ein.
Nun überlegen wir im Nachhinein, ob sich durch den offiziellen Ausbau vielleicht die Geschossigkeit verändert? Im Baugebiet sind 1,5 erlaubt. Könnte es damit zusammen hängen? Das Haus an sich käme auf ungefähr 170-180qm., das ist für 7 Personen doch nicht zu groß? Wir sind verunsichert. Hat hier vielleicht jemand mehr Ahnung?
Lieben Dank
Julia
wir hatten nun die ersten Gespräche mit Bauunternehmern. Geplant ist ein Haus (6 Schlafräume) mit Satteldach 45° um dort zwei Schlafräume unterzubringen. Also im ausgebautem Spitzboden. Wir haben u.a. Musterhäuser vorliegen wo diese Geschosse als je 7qm. "große" Zimmer angegeben sind.
Des Weiteren werden gerade die Zweifamilienhäuser hier in der Gegend so gebaut das oben ein größeres Giebelfenster ist - sich dort also ein Zimmer verbirgt.
Zwei Unternehmer haben das mit aufgenommen und versuchen so, 6 Schlafräume im Haus unter zu bringen. Aber zwei andere winken ganz klar ab. Schlafräume im Spitzboden sind nicht erlaubt! Wegen Feuer und Rettungsschutz. Hier lese ich Angaben im Netz von zb. Fenstern die eine gewisse Größe vorzeigen müssen und Treppen die ordentlich zu begehen sind. (Zwei Fluchtwege). Des Weiteren ausreichend Stehhöhe, Heizbar, Feuergeschützt ausgebaut...
Das alles ließe sich aber beim Neubau umsetzen. Dennoch, es wäre verboten. Die anderen Unternehmer, ein kleinerer im Ort und ein großer, planen das klar mit ein.
Nun überlegen wir im Nachhinein, ob sich durch den offiziellen Ausbau vielleicht die Geschossigkeit verändert? Im Baugebiet sind 1,5 erlaubt. Könnte es damit zusammen hängen? Das Haus an sich käme auf ungefähr 170-180qm., das ist für 7 Personen doch nicht zu groß? Wir sind verunsichert. Hat hier vielleicht jemand mehr Ahnung?
Lieben Dank
Julia