Klappt das oder träumen wir mit dem Hauskauf

4,50 Stern(e) 4 Votes
C

cschiko

Also der tipp mit dem Steuerklassenwechsel ist gut, aber auch der Hinweis das es zu einer Steuernachzahlung kommen kann! Es geht dabei um den Progressionsvorbehalt, so wird das Elterngeld dann mit angerechnet und kann so zu einer höheren Steuerlast führen. Die Nachzahlung droht also erst im Jahr in dem dann Elterngeld bezogen wird. Das sollte man zumindest im Hinterkopf haben bzw. sich ggf. vorher durchrechnen.

Aber dennoch ist ja die Maximierung des Elterngelds sinnvoll, man sollte nur dann im weiteren im Hinterkopf haben, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und es so eben schon zu einer Nachzahlung (auch in nicht unerheblicher Höhe) kommen kann. Insbesondere wenn dann eben die Steuerklassen wieder gewechselt werden!
 
H

HilfeHilfe

Also der tipp mit dem Steuerklassenwechsel ist gut, aber auch der Hinweis das es zu einer Steuernachzahlung kommen kann! Es geht dabei um den Progressionsvorbehalt, so wird das Elterngeld dann mit angerechnet und kann so zu einer höheren Steuerlast führen. Die Nachzahlung droht also erst im Jahr in dem dann Elterngeld bezogen wird. Das sollte man zumindest im Hinterkopf haben bzw. sich ggf. vorher durchrechnen.

Aber dennoch ist ja die Maximierung des Elterngelds sinnvoll, man sollte nur dann im weiteren im Hinterkopf haben, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und es so eben schon zu einer Nachzahlung (auch in nicht unerheblicher Höhe) kommen kann. Insbesondere wenn dann eben die Steuerklassen wieder gewechselt werden!
Leute Leute . Entbindung 2019, dann Elterngeld . Erst dann wechselt man zurück . Das Elterngeld wird nur zur Ermittlung der Progression rangezogen und nicht direkt versteuert . Alles gut ! Der Wechsel wirkt mehr
 
C

cschiko

Du meinst erst nach Ablauf des Elterngeldes zurückwechseln? Ich sage ja auch nicht, dass der Wechsel nicht sinnvoll ist. Man sollte nur bedenken das es eben ggf. durch den Progressionsvorbehalt dann eben doch sein kann das eine Nachzahlung fällig wird. Klar bleibt er solange in der schlechten Steuerklasse dürfte das nicht anfallen, ABER dafür nimmt man dann eben ein schlechteres Einkommen in Kauf. Ok man kriegt dafür dann ggf. eine Steuerrückzahlung, aber das wird sich dann am Ende wohl die Waage halten.

Wechselt man aber nach der Geburt und noch in der Elterngeldzeit zurück, dann ist eine Nachzahlung nicht ganz unwahrscheinlich!
 
A

apokolok

Ist doch völlig egal wann man zurückwechselt. Steuererklärung sollte man sowieso machen, mit Elterngeldbezug muss man sogar.
Der Wechsel der Steuerklassen muss übrigens 6 volle Monate vor dem Mutterschutz stattfinden.
Dazu kommt, dass nach dem Antrag erst im nächsten Monat die neue Steuerklasse gilt.
Aller Wahrscheinlichkeit nach seid ihr also eh schon zu spät.
 
tomtom79

tomtom79

Leute Leute . Entbindung 2019, dann Elterngeld . Erst dann wechselt man zurück . Das Elterngeld wird nur zur Ermittlung der Progression rangezogen und nicht direkt versteuert . Alles gut ! Der Wechsel wirkt mehr
Ich zitiere"
Diese Lohnersatzleistungen erhöhen nicht das »zu versteuernde Einkommen«, aber wirken sich auf den Steuersatz aus, der auf das übrige Einkommen angewendet wird. Da der Steuersatz mit bezogenem Elterngeld höher liegt als ohne, kommt auf die meisten frischgebackenen Eltern eine höhere Steuer und damit auch eine Nachzahlung an das Finanzamt zu."

Die Steuernachzahlung bewegt sich somit
In den meisten Fällen in Höhe des Elterngeldes für 1 Monat.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3153 Themen mit insgesamt 69170 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Klappt das oder träumen wir mit dem Hauskauf
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück und Hausbau mit unserem Einkommen möglich? 43
2Finanzierung mit diesem Einkommen realistisch? Erfahrungen? 11
3Finanzierungsstrategie - Einkommen durch Zahlung von 3. erhöhen? 18
4Können wir uns das leisten? Einkommen / Investition / Eigenkapital 131
5Einkommen für Vollfinanzierung so möglich oder nicht? 26

Oben