Also der tipp mit dem Steuerklassenwechsel ist gut, aber auch der Hinweis das es zu einer Steuernachzahlung kommen kann! Es geht dabei um den Progressionsvorbehalt, so wird das Elterngeld dann mit angerechnet und kann so zu einer höheren Steuerlast führen. Die Nachzahlung droht also erst im Jahr in dem dann Elterngeld bezogen wird. Das sollte man zumindest im Hinterkopf haben bzw. sich ggf. vorher durchrechnen.
Aber dennoch ist ja die Maximierung des Elterngelds sinnvoll, man sollte nur dann im weiteren im Hinterkopf haben, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und es so eben schon zu einer Nachzahlung (auch in nicht unerheblicher Höhe) kommen kann. Insbesondere wenn dann eben die Steuerklassen wieder gewechselt werden!