@ "Allthewayup":
Keramische Fliesen oder Platten sowie Betonwerksteinplatten verfügen (ableitend aus DIN 18560 Teil 1 und 2) erst ab einer Materialdicke von 40mm bis 45mm über eine Tragfähigkeit, welche eine rückseitige Verklebung nicht notwendig macht. Beispielsweise als aufgestelzte Konstruktion oder auf Edelsplittunterlage.
Dann macht ein Drainestrich natürlich Sinn, da die verschiedenen Aufbauschichten mitsamt offener Fugen das auftreffende Oberflächenwasser sicher ableiten können.
Wenn wir (das als Metapher) das Kleingedruckte in enem Dokument lesen wollen, setzen wir uns keine schwarze Brille auf.
Und so ist es auch mit einer wasserundruchlässigen Schicht (wie zementärem Klebstoffbett) oberhalb eines Drainestrichs.
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Gruß; KlaRa