Der Vertragspartner ist erstmal der Verleger sicherlich aber die Gewährleistung überträgt sich natürlich, also auch der Endkunde kann Mangel melden
Dein Auto Beispiel war da gut... Wenn du neu in München kaufst kannst du natürlich trotzdem einen Anspruch auf Gewährleistung in Rostock melden, da musst du nicht nach München fahren
Das würde beim Parkett bedeuten, dass ich mich auch an einen anderen Betrieb wenden könnte, der dann die Ansprüche für mich geltend macht. Halte ich für unwahrscheinlich.
Beim PKW ist das solange so, wie es sich um Vertragswerkstatt handelt. Wenn ich in Rostock zum Schrauber an der Ecke gehe, kann der keine Gewährleistung gegenüber BMW geltend machen bzw, er wird es sehr schwer haben.
Ansprechpartner ist hier, in meinen Augen, also der Parkettleger. Beim Hersteller kann man natürlich auch anfragen und auf Kulanz hoffen. Kann aber auch sein, dass der Parkettleger dann komplett auf stur schaltet, sein Gutachter hat ja einwandfreie Arbeit attestiert. Niemand lässt sich gerne von der Seite anpinkeln, weiß ich aus eigener Erfahrung...-
Und das bitte auch immer berücksichtigen. Auch der Handwerker ist ein Mensch, kein Roboter.
Das einfachste wird sein, wie immer, einfach selbst die Intensivpflege nach Herstellerempfehlung zu machen. Mehr wird der Parkettleger auch nicht tun...