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Pwnage619:
Hinweise für die Verlegung gibt es nach den postings nun viele. Auch mit zutreffenden Aussagen.
Ich fasse sie hier einmal mit eigenen Anmerkungen zusammen:
1. Verlegt werden sollen PVC-Planken mit werksseitig rückseitig aufkaschiertem Trockenklebstoff.
2. Im Wohnobjekt steht als Verlegeuntergrund ein Fließestrich (wahrscheinlich auf CAS-Basis) zur Verfügung, in welchen Heizelemente verlegt wurden (Warmwasser-Fußbodenheizung).
3. Durch Unebenheiten, welche auch bei Fließestrichen nicht zu vermeiden sind, werden sich diese unerwünschten Strukturen ohne vorherige Spachtelung der Estrichberfläche im Oberbelag abzeichnen!
4. Schleift man die Gesamtfläche vorher nicht durch (als obligatorischer Sauberkeitsschliff), werden sich die PVC-Planken, würden sie direkt auf der Estrichoberfläche verlegt werden, wahrscheinlich an mehreren Stellen, wenn auch vielleicht nicht überall flächig, dann doch an den Kanten, ablösen. Die Sanierung im Nutzungszustand der Wohnung ist mehr als nur unangenehm. Zumal die gewählte Vorgehensweise, nicht zu spachteln, den anerkannten Regeln des Fachs entgegen steht (Ausnahme: Massivparkett)!
Fazit:
Das, was
Pwnage619 ansteuert, ist eine Sonderkonstruktion, welche mit großer Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren wird.
Der Klebkraft des Trockenklebstoffs steht ein unsachgemäß vorbehandelter Untergrund entgegen, die PVC-Planken müssen aber bei der thermischen Belastung durch eine Fußbodenheizung einen ausreichenden Haftverbund zur Verlegeebene eingehen können. Und das werden sie sicherlich nicht, zumindest nicht überall!
Dort, wo die PVC-Planken fest liegen, werden sich die Strukturen des Fließestrichs (die entstehen zumindest beim Entlüften direkt nach dem Einbau, heißt: beim "Schwabbeln") zwangsläufig ergeben.
Stellt man somit den Mehraufwand (schleifen, absaugen, grundieren + spachteln) dem Risiko gegenüber, welches sich aus einem abzusehenden Schaden mit dem Aufwand, in der Wohnphase auch komplett sanieren zu müssen zusammensetzt, eine unbefriedigende Oberflächenoptik hier einmal ausgenommen, dann sollte die Entscheidung hinsichtlich der Vorgehensweise zumindest mit dieser sich hier egebenden Erkenntnis zugunsten des Schleif- und Spachtelverfahrens gefallen sein.
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Gruß: KlaRa