DASI90
Ich habe gerade vom Makler Rückantwort bekommen. Es soll sowohl ein freistehendes Einfamilienhaus als auch eine Doppelhaushälfte möglich sein. Eine Doppelhaushälfte dann aber nur unter Voraussetzung das der Nachbar auch mitzieht. Wenn man sich allerdings fürs freistehende Einfamilienhaus entscheidet wird mit Grenzabstand gebaut und der Nachbar kann nur noch zu der linken Grundstückgranze auch wieder in Absprache mit dem anderen Nachbarn eine Doppelhaushälfte bauen. Aber wenn das @Escroda besser eburteilen kann, höre ich mir dazu auch gerne seine Meinung an.
@kaho674 Meinst du weil deines Erachtens nach das Baufenster für die freistehende Variante zu klein ist?
@kaho674 Meinst du weil deines Erachtens nach das Baufenster für die freistehende Variante zu klein ist?