jetzt müsste ich nur noch wissen wie hoch der Kniestock sein darf.
Dazu fand ich keine Limitierung. Demnach wäre die Kniestockhöhe nur durch die Firsthöhe "begrenzt".
Gehen wir einmal von folgenden Werten aus: Fußboden (roh) im EG auf "0.00", Geschosshöhe EG 285 cm, Fußbodenaufbau im DG 16 cm (ab dem Du, unterstelle ich, die Kniestockhöhe messen möchtest), dann liegt der Fertigfußboden im DG auf "3.01".
Da satteln wir Deinen Wunschkniestock von 2,00 m darauf: Ergebnis: "5,01". Bei 46° DN Wärst Du dann mit "9,395" Firsthöhe noch im Rahmen. In der Praxis wirst Du weit darunter liegen, da Dir ja schließlich auch noch das Vollgeschoss im Nacken sitzt.
Fazit: Reläääx. Die Vollgeschossvermeidung setzt hier relativ engere Grenzen als die absolute Höhe. Bei beispielsweise 22 / 25 / 28° DN liegst Du bei 2,00 m Kniestock schon nach 74 /64 / 56 cm Abstand zur Traufwand - also deutlich zu früh - auf 2,30 m Raumhöhe. Ich sehe also z.B. bei 25° DN und 1,80 m Kniestock den Kandidaten für Deine Rechenprobe.