M
merian
Hallo,
wird sind nun bei den Vorbereitungsplanungen für unser Doppelhaus fast am Ende und gehen nun in die Bemusterung.
Wir haben den Architektenplan nach unseren Wünschen soweit es die Bebauung zulässt ein wenig umgestaltet.
Bisher war beim Architekten immer die Rede von einer Kniestockhöhe von 1,69 ( Satteldach 28 Grad ) die Rede. Nun kam der endgültige Plan für unser Bemusterungstermin, nebst Kostenaufstellung, hier wurde ein Kniestock von 1,30 eingezeichnet. Auf meine Frage hin ( beim Architekten ) teilte dieser uns mit, ja der Kniestock bezieht sich auf den Aussenkniestock . Hier war in den ganzen persönlichen Gesprächen nie die Rede davon das es ein Aussenkniestock ist. Wir sind von einem Innenkniestock ( der auch auf der Kostenkalkulation unseres Bauträgers vermerkt war ) ausgegangen. Jetzt kam eine Gutschrift ( Bauträger ) für den niedrigeren Kniestock. Müssen wir uns hiermit abfinden. Wir haben nun eine Kostensteigerung von ca.44.000,-- €, jedoch war der Balkon nicht so planbar wie wir es gerne hätten, der Kniestock ist niedriger etc.. Lt.Werkvertrag haben wir ein Haus mit 154 qm und 160 Kniestock unterschrieben, dies kann aber laut Bauverordnung so nicht geplant werden und durch diese ganze Umplanung ( Statik etc. ) sind wird nun
44.000,-- € teurer
wird sind nun bei den Vorbereitungsplanungen für unser Doppelhaus fast am Ende und gehen nun in die Bemusterung.
Wir haben den Architektenplan nach unseren Wünschen soweit es die Bebauung zulässt ein wenig umgestaltet.
Bisher war beim Architekten immer die Rede von einer Kniestockhöhe von 1,69 ( Satteldach 28 Grad ) die Rede. Nun kam der endgültige Plan für unser Bemusterungstermin, nebst Kostenaufstellung, hier wurde ein Kniestock von 1,30 eingezeichnet. Auf meine Frage hin ( beim Architekten ) teilte dieser uns mit, ja der Kniestock bezieht sich auf den Aussenkniestock . Hier war in den ganzen persönlichen Gesprächen nie die Rede davon das es ein Aussenkniestock ist. Wir sind von einem Innenkniestock ( der auch auf der Kostenkalkulation unseres Bauträgers vermerkt war ) ausgegangen. Jetzt kam eine Gutschrift ( Bauträger ) für den niedrigeren Kniestock. Müssen wir uns hiermit abfinden. Wir haben nun eine Kostensteigerung von ca.44.000,-- €, jedoch war der Balkon nicht so planbar wie wir es gerne hätten, der Kniestock ist niedriger etc.. Lt.Werkvertrag haben wir ein Haus mit 154 qm und 160 Kniestock unterschrieben, dies kann aber laut Bauverordnung so nicht geplant werden und durch diese ganze Umplanung ( Statik etc. ) sind wird nun
44.000,-- € teurer