@hanghaus2023
Ich bin Laie, es tut mir leid. Ich habe lediglich auf deine Frage geantwortet. Wenn der Auszug hilfreich ist, dann sehr gerne. Hoffe ich habe nicht zu viel weggeschnitten.
Es war mir nicht bewusst, dass er hilfreich ist.
Bevor ich weiters Geld beim Planer in die Hand nehme wollte ich eine Zweitmeinung von Leuten mit Erfahrung.
Hier in BY gilt für Abstandsflächen 1/2 H. Das sind dann bei 7,25 m Wandhöhe 3,625 m Abstand. Da wirst Abwalmen müssen um den Abstand einzuhalten. Irgendwie ist der reale Abstand mMn schon unterschritten??
@hanghaus2023 der ist tatsächlich schon (leicht) unterschritten. Die Nachbarn haben mir hierzu auch schon eine Abstandsflächenübernahme von 17cm unterschrieben. Für mich sieht es so aus, als ob ganz generell einfach eine 3m Linie an der Grenze angelegt werden darf. Und die Höhe des Hauses in diesem Fall zu vernachlässigen ist. Unser Gemeinde hat dafür eine eigene Satzung (screen)
0,7 ist ja dann noch schlechter. 7,25* 0,7 sind dann 5,075 m Abstand. Die 3 m sind mind. Abmessungen nich max. Abmessungen. Ausser im Bebauungsplan steht etwas Anderes.