bezieht sich Grundriss auf die Max. Grundfläche des Hauses
Ja vielleicht haben die Genehmiger eine praktikable Interpretation der geheimnisvollen Stadtplanergedanken gefunden. Die Festsetzungen sind jedenfalls widersprüchlich und IMHO unzulässig.
In 3(1) heißt es noch "... die angegebene zulässige Grundfläche der Hauptanlage ...", in 3(4) ist Grundriss nur noch als "zulässige Grundfläche pro Baugrundstück" definiert. Die zulässige Grundfläche wird aber nach Baunutzungsverordnung auch durch die Angabe einer Grundflächenzahl festgesetzt, nur dass hier nicht pauschal auf das Baugrundstück, sondern auf das Verhältnis zur Fläche des Baugrundstücks abgestellt wird. In 3(3) wird dann von der Baunutzungsverordnung abweichend formuliert, dass die Grundflächenzahl durch Grundflächen überschritten werden darf. Das ist natürlich Unsinn, da Flächen keine Flächenzahl überschreiten können. Korinthenkackerei? Ja, aber bei einem Bebauungsplan handelt es sich ja sozusagen um ein kommunales Gesetz und da sind solche Unzulänglichkeiten IMHO untragbar.
Nun könnte man meinen, dass die Begründung zum Bebauungsplan Licht ins Dunkel bringen könnte. Doch - Fehlanzeige. Die Festsetzung Grundflächenzahl ist nicht einmal erwähnt, jedenfalls nicht in der veröffentlichten Fassung.
Wir werden aber mit beiden Zahlen kein Problem haben
Ausgehend von der Grundriss-Definition in 3(4) Bebauungsplan in Verbindung mit §19(4) Baunutzungsverordnung könnte es schon knapp werden. Aber vielleicht sehe nur ich mit meinem engen Vermesserblick Probleme, die es gar nicht gibt. Es beim Architekten anzusprechen halte ich dennoch nicht für falsch.