Bei uns wurde es nicht genehmigt, wir hätten Kanal und sämtliche Anschlüsse gemeinschaftlich nutzen können (waren entsprechend groß dimensioniert), aber wir haben einen eigenen Kanal und einen eigenen Hausanschluss machen müssen.
Allein den Revisionsschacht dürfen wir gemeinschaftlich nutzen.
Bei einer Grundstücksteilung müssen in jedem Fall dann die entsprechenden Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden und wirken, natürlich, wertmindernd.