Können verheiratete nur gemeinsam in die Finanzierung?
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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Können verheiratete nur gemeinsam in die Finanzierung? >> Zum 1. Beitrag <<
Wie ich geschrieben habe, Grundstück (und damit auch das Haus) gehören (derzeit) Part 1. Das würde sich dann auch nicht ändern, wenn das Darlehen nur auf Part 1 läuft.
Wie ich geschrieben habe, Grundstück (und damit auch das Haus) gehören (derzeit) Part 1. Das würde sich dann auch nicht ändern, wenn das Darlehen nur auf Part 1 läuft.
Die Fragestellung ist eine ganz andere. Bitte die Emotionale Seite mal außen vor lassen.
Hier geht es darum, dass einer Angestellter, der andere Selbstständig ist. Beide Verheiratet. Die Banken strafen (auch als zweiten Darlehensnehmer) Selbstständigkeit pauschal ab. Daher die Überlegung nur mit Part 1 das Darlehen (zu dann besseren Konditionen) aufzunehmen.
Das stimmt nicht. Sie prüfen nur genauer, da das Risiko höher sein könnte (nicht muss). Die Kondition wird nicht pauschal schlechter, nur weil ein zusätzlicher Mitkreditnehmer vorhanden ist. Was kann der Bank denn passieren? Der Selbständige fährt sein Gewerbe vor die Wand und der Angestellte muss allein das Darlehen bezahlen können. Ist dann nicht anders, als wenn der Angestellte das Darlehen von Anfang an allein aufgenommen hat.
So gehen wir zumindest vor (vergeben jeden Jahr 10.000e Darlehen an Häuslebauer und Käufer).