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Bieber0815
Der erste Satz ist mir klar, der zweite verwirrt mich. Meinst Du Anschlusskosten oder wirklich Erschließungskosten? Bitte um Aufklärung! :-)Erschlossen bedeutet lediglich, daß die Anschlüsse in der, dem Grundstück vorgelagerten Straße liegen. Selbst, wenn sie im Grundstück lägen, kämen noch Erschließungskosten auf Dich zu!