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Häuslebauer3
Hallo liebe Mitglieder,
meine Partnerin und ich sind an dem Erwerb + Sanierung eines 1960er EFHs interessiert.
Unser Wunsch für die Finanzierung wäre hierbei die Kombination aus 3 Einzelkrediten, welche wir alle über die gleiche Bank aufnehmen würden:
Kredit 1: Regulärer Bankenkredit
Kredit 2: KFW 124 Wohneigentumsprogramm
Kredit 3: KFW 261 Wohngebäude (Ziel: EE 70, aber 85 wäre auch in Ordnung)
Das Haus würden wir mit Eigenkapital sowie Kredit 1 & 2 erwerben. Die Sanierung würden wir anschließend mit Kredit 3 sowie weiterem Eigenkapital zahlen (dieses Eigenkapital für die Sanierung wird kein Bestandteil des Kreditvertrags sein, d.h. offiziell würden wir nur für 150k€ [= voller Betrag KFW 261] sanieren).
Wir sind derzeit mit 2 Finanzberatern im engen Austausch, welche uns bereits Finazierungsvorschläge unterbreitet haben, welche die 3 obigen Kreditkomponenten umfassen (jeweils bei der gleichen Bank).
Trotz Gesprächen mit den Finanzberatern ist uns ehrlicherweise allerdings noch nicht ganz klar, wie genau die Abwicklung des KFW 261 Kredits von statten geht.
(wir fragen uns langsam wirklich selbst, ob wir einfach nur unfassbar schwer von Begriff sind - oder aber die Finanzberater nicht optimal im Erklären sind oder vielleicht auch beides)
Während einer der Finanzberater uns darauf hingewiesen hat, dass wir den gesamten Kreditvertrag (mit allen 3 Komponenten) erst nach Vorlage der Bestätigung zum Antrag (BZA) final unterschreiben können - hat uns der andere Finanzberater dargelegt, dass ein Abschluss des Kreditvertrags auch ohne Bestätigung zum Antrag (BZA) möglich ist, allerdings der KFW 261 Kredit erst nach Vorlage der Bestätigung zum Antrag (BZA) ausgezahlt werden kann.
Unserem Verständnis nach setzt eine Bestätigung zum Antrag (BZA) eine Hausbegehung mit dem EE-Berater/Experten voraus und kann derzeit inkl. Wartezeiten und Erstellung mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BZA) vor dem Abschluss des Kaufvertrags des Hauses ist daher nicht umsetzbar. Gleichzeitig ist ein Abschluss von 2 zeitlich separaten Krediten (1x für Hauskauf / 1x für Sanierung einige Monate später) laut Finanzberater ebenfalls nicht sinnvoll/schwer umsetzbar, da es praktisch nur bei der gleichen Bank möglich wäre (Aufgrund der Absicherung durch die Grundschuld). Die gesamte Finanzierung müsste demnach in einem Rutsch geklärt werden.
Unsere Frage wäre nun: Ist es möglich einen solchen Kreditvertrag abzuschließen, das Geld aus Kredit 1 & 2 schon für den Hauskauf zu erhalten und erst im Anschluss die Bestätigung zum Antrag (BZA) nachzureichen und somit den Betrag aus Kredit 3 zu erhalten? Oder muss die Bestätigung zum Antrag (BZA) bereits vorliegen, um den Gesamtvertrag überhaupt abzuschließen?
Uns geht es auch insbesondere darum, die Sicherheit zu haben, dass die Bank bei einer ordnungsgemäßen Einreichung der Bestätigung zum Antrag (BZA) keinen "Rückzieher" mehr machen kann - denn leider hört man ja immer öfter, dass Banken KFW Kredite unter fraglichen Argumenten ablehnen aber parallel auf ihrer Hauseigenen Kredite verweisen. Und gerade in der jetzigen Situation mit enormen Zinsschwankungen brauchen wir einfach die Sicherheit, dass die Finanzierung im abgesteckten Rahmen bleibt.
Vielleicht kennst von euch ja jemand damit aus bzw. hat in der Vergangenheit eine ähnliche FInanzierung abgeschlossen - und kann hier etwas Licht ins Dunkle bringen.
Wir sind unfassbar dankbar für jede Antwort!
Danke und VG
meine Partnerin und ich sind an dem Erwerb + Sanierung eines 1960er EFHs interessiert.
Unser Wunsch für die Finanzierung wäre hierbei die Kombination aus 3 Einzelkrediten, welche wir alle über die gleiche Bank aufnehmen würden:
Kredit 1: Regulärer Bankenkredit
Kredit 2: KFW 124 Wohneigentumsprogramm
Kredit 3: KFW 261 Wohngebäude (Ziel: EE 70, aber 85 wäre auch in Ordnung)
Das Haus würden wir mit Eigenkapital sowie Kredit 1 & 2 erwerben. Die Sanierung würden wir anschließend mit Kredit 3 sowie weiterem Eigenkapital zahlen (dieses Eigenkapital für die Sanierung wird kein Bestandteil des Kreditvertrags sein, d.h. offiziell würden wir nur für 150k€ [= voller Betrag KFW 261] sanieren).
Wir sind derzeit mit 2 Finanzberatern im engen Austausch, welche uns bereits Finazierungsvorschläge unterbreitet haben, welche die 3 obigen Kreditkomponenten umfassen (jeweils bei der gleichen Bank).
Trotz Gesprächen mit den Finanzberatern ist uns ehrlicherweise allerdings noch nicht ganz klar, wie genau die Abwicklung des KFW 261 Kredits von statten geht.
(wir fragen uns langsam wirklich selbst, ob wir einfach nur unfassbar schwer von Begriff sind - oder aber die Finanzberater nicht optimal im Erklären sind oder vielleicht auch beides)
Während einer der Finanzberater uns darauf hingewiesen hat, dass wir den gesamten Kreditvertrag (mit allen 3 Komponenten) erst nach Vorlage der Bestätigung zum Antrag (BZA) final unterschreiben können - hat uns der andere Finanzberater dargelegt, dass ein Abschluss des Kreditvertrags auch ohne Bestätigung zum Antrag (BZA) möglich ist, allerdings der KFW 261 Kredit erst nach Vorlage der Bestätigung zum Antrag (BZA) ausgezahlt werden kann.
Unserem Verständnis nach setzt eine Bestätigung zum Antrag (BZA) eine Hausbegehung mit dem EE-Berater/Experten voraus und kann derzeit inkl. Wartezeiten und Erstellung mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BZA) vor dem Abschluss des Kaufvertrags des Hauses ist daher nicht umsetzbar. Gleichzeitig ist ein Abschluss von 2 zeitlich separaten Krediten (1x für Hauskauf / 1x für Sanierung einige Monate später) laut Finanzberater ebenfalls nicht sinnvoll/schwer umsetzbar, da es praktisch nur bei der gleichen Bank möglich wäre (Aufgrund der Absicherung durch die Grundschuld). Die gesamte Finanzierung müsste demnach in einem Rutsch geklärt werden.
Unsere Frage wäre nun: Ist es möglich einen solchen Kreditvertrag abzuschließen, das Geld aus Kredit 1 & 2 schon für den Hauskauf zu erhalten und erst im Anschluss die Bestätigung zum Antrag (BZA) nachzureichen und somit den Betrag aus Kredit 3 zu erhalten? Oder muss die Bestätigung zum Antrag (BZA) bereits vorliegen, um den Gesamtvertrag überhaupt abzuschließen?
Uns geht es auch insbesondere darum, die Sicherheit zu haben, dass die Bank bei einer ordnungsgemäßen Einreichung der Bestätigung zum Antrag (BZA) keinen "Rückzieher" mehr machen kann - denn leider hört man ja immer öfter, dass Banken KFW Kredite unter fraglichen Argumenten ablehnen aber parallel auf ihrer Hauseigenen Kredite verweisen. Und gerade in der jetzigen Situation mit enormen Zinsschwankungen brauchen wir einfach die Sicherheit, dass die Finanzierung im abgesteckten Rahmen bleibt.
Vielleicht kennst von euch ja jemand damit aus bzw. hat in der Vergangenheit eine ähnliche FInanzierung abgeschlossen - und kann hier etwas Licht ins Dunkle bringen.
Wir sind unfassbar dankbar für jede Antwort!
Danke und VG