Mehr als fair, weil das dreis meiner Meinung nach keine Mängel sind.
Das sehe ich anders. Teilweise natürlich keine gravierenden Mängel, aber wozu gibt es unterschriebene Pläne wenn man sich dann nicht dran hält?
Warum konnte man die Fensterbank nicht im Nachhinein einbauen?
Die anderen beiden Punkte sind nicht optimal, aber da wäre ich nicht auf die Idee gekommen eine Rückvergütung zu fordern.
Bei Bekannten wurden 5 Fensterbänke zu viel eingebaut, weil der GU die mündliche Absprache vergessen hatte, dass im Bad,Klo und der Küche da was anderes hinsoll. Das wurde wieder rausgemacht, aber "Gutschrift", weil sie 5 Fensterbänke weniger gebraucht haben als im Vertrag vereinbart, gab es keine.
Die Fensterbank kollidierte mit der Küche, was aber ein Planungsfehler unsererseits war. Daher ging es hier nur um den Materialwert der Fensterbank, die halt nicht benutzt wurde.
Abhaken und die 300€ nehmen. Fertig.
Werde ich vermutlich machen. :)
Was isn das sonst?
300€ sind schon in Ordnung eigentlich.
Das mit dem Abstellraum ist ärgerlich. Eigentlich steht irgendwo im Vertrag die Rückvergütung pro fehlendem QM. Bei 20cm x 20cm wird das aber nicht einmal ein dreistelliger Betrag werden. Ich würde das hinnehmen. Inwiefern ein abgemauertes Eck derart Probleme bereiten verstehe ich nicht. Im Grunde kommen dort doch nur Schränke rein. Wenn Anbieter A keine passende Auswahl für die entsprechenden Maße hat, dann gehe ich eben zu B.
Fensterbank 50€ ist auch ok... da ist dann aber kein Personal kalkuliert. 250€ für die jetzige Fensterbank ist natürlich ne Hausnummer und krass überzahlt m.M. nach. Ich hätte wohl versucht die Rechnung davon dem GU noch aufs Auge zu drücken. Mehr wird nicht drin sein außer man steht auf Kriegsfuß.
Rechnung dem GU aufdrücken kann ich nicht machen, die Lösung mit der einlaufenden Fensterbank vom Küchenbauer ist auf einem Planungsfehler unsererseits (bzw vom Küchenbauer) gefußt. Wenn ich mich da mit jemandem anlegen würde, dann eher mit dem Küchenbauer als mit dem GU. Der hat nämlich vergessen einzuplanen wie hoch das Fenster ist. ;)
Beispielsweise plant man vielleicht genau 2 Wasserkisten nebeneinander zu stellen und hat den Raum entsprechend ausgelegt. Oder es soll genau Waschmaschine und Trockner nebeneinander passen.
Kann ich vollkommen verstehen das einen das wurmt!
Genau das. Es war für 2 Ivar-Regal nebeneinander konzipiert, die wir auch schon besaßen. Diese wollten wir mit einem IVAR-Eckregal kombinieren. Das Eckregal können wir uns aber in die Haare Schmieren, weil in dem Ecke ja jetzt der abgemauerte Winkel steht. :rolleyes:
Da der Raum an sich schon sehr klein ist (eben nur ein Kämmerchen) ist der Verlust der 20x20 prozentual auf den Raum gesehen schon ziemlich viel. Und eben an der ungünstigsten Position die nur möglich war.
Dumm ist nur, dass die Abstellkammer auch mit den 300€ nicht größer - und der Ärger wahrscheinlich nicht weniger - wird und sich eben das Geländer nicht ändert.
Würden z. B. 3.000€ den Ärger mindern? An der Abstellkammer und dem Geländer etc. würde sich trotzdem nichts ändern.
Da hast du völlig recht, das ist wohl so.
Das ist der wirklich ärgerliche Posten. Wobei in den meisten Verträgen steht, dass technische Änderungen möglich sind.
Für den Ärger sind die restlichen 100€ zu wenig. Für die fehlende Wohnfläche eher ok - immerhin hat es auch zusätzliches Material gekostet, welches Dir nicht in Rechnung gestellt wurde.
Naja der Winkel stammt wohl von der Klimaanlage. Also für den Kondensatablauf/ Rohre für die Klima. Das wurde mir in gewisser Weise also schon in Rechnung gestellt, weil wir die ja bezahlen. Es wurde bloß nicht in unsere Pläne eingezeichnet, das ist was mich ärgert.
Danke für euer Feedback. Ich denke wir nehmen die Gutschrift und haken die Sachen ab.