Konkretes Finanzierungsangebot - wie viel muss "übrig" bleiben?

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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H

HaraldHirsch

@HilfeHilfe:

danke für deine Antwort. mietausfälle gibt es für die Wohnung die wir beziehen würden nicht - die Mieter dieser Wohnung haben wir nirgendwo mit eingerechnet. die Mieter bekommen eine Kündigung wegen eigenbedarf und sind nach maximal 9 Monaten dann draußen. die Renovierung dieser Wohnung ist in den kosten enthalten, die wir ganz oben geschätzt haben.

die Schätzungen der Banken kann man vergessen, das haben wir auch schon gemerkt. aufgrund unseres aktuellen einkommens haben wir Kredite mit raten von 2.500 - 2.900 Euro monatlich angeboten bekommen... ja und wenn Kinder da sind ...? "ach das geht dann auch, gibt ja Kindergeld" ist klar ...

bei der Lösung mit dem Bausparvertrag sehen wir halt die Vorteile dass wir vom ersten Tag bis zum ende aller schulden die genaue rate kennen und dass wir zumindest bei der LBS nahezu unbegrenzt jederzeit einzahlen können. wir haben eine Garantie (nachdem die 10 Jahre ansparphase vorbei sind) z.b. schon im 11. Jahr wenn wir erben oder im Lotto gewinnen oder sonst was passiert, wir die komplette restliche summe auf einen schlag ohne kosten ablösen können.

andersrum gefragt: wo seht ihr denn die Nachteile eines Bausparvertrag gegenüber einem klassischen Darlehen? ich konnte bisher keine entdecken.

danke!
Gruß
 
Musketier

Musketier

Der Bausparer ist oftmals teurer, da in der Ansparphase nicht getilgt wird, sondern (mittlerweile fast unverzinst) angespart wird, während das Darlehen noch den vollen Betrag ausweist. Damit zahlst du auf einen höheren Betrag Zinsen.
Erst wenn der Bausparer lange läuft, kann das Konstrukt interessant werden. Dem widersprechen aber oft die gewünschten Sondertilgungen. Letztendlich ist ein Bausparer eine Wette auf stark steigende Zinsen.
Vermutlich dürften die wenigstens Bausparer die letzten 2-3 Jahrzehnte die Wette gewonnen haben.

Bei einer Vermietung sieht die Sache anders aus. Dort können die Zinsen als Ausgaben steuermindernd abgesetzt werden.
Eventuelle Sondertilgungen sind dabei vorrangig für das Darlehen der privatgenutzten Wohnung vorzunehmen. Hier würde ich auf hohe Sondertilgungsoptionen bzw. Tilgungswechsel achten.
 
A

Abzahler

Nicht die Welt, aber hast Du das Kindergeld mit zu euren Einnahmen gerechnet?
Das Elterngeld kann man auch auf zwei Jahre strecken. Anstatt ein Jahr bekommt man zwei Jahre lang monatlich den halben Betrag ausgezahlt.
 
H

HilfeHilfe

@HilfeHilfe:

danke für deine Antwort. mietausfälle gibt es für die Wohnung die wir beziehen würden nicht - die Mieter dieser Wohnung haben wir nirgendwo mit eingerechnet. die Mieter bekommen eine Kündigung wegen eigenbedarf und sind nach maximal 9 Monaten dann draußen. die Renovierung dieser Wohnung ist in den kosten enthalten, die wir ganz oben geschätzt haben.

die Schätzungen der Banken kann man vergessen, das haben wir auch schon gemerkt. aufgrund unseres aktuellen einkommens haben wir Kredite mit raten von 2.500 - 2.900 Euro monatlich angeboten bekommen... ja und wenn Kinder da sind ...? "ach das geht dann auch, gibt ja Kindergeld" ist klar ...

bei der Lösung mit dem Bausparvertrag sehen wir halt die Vorteile dass wir vom ersten Tag bis zum ende aller schulden die genaue rate kennen und dass wir zumindest bei der LBS nahezu unbegrenzt jederzeit einzahlen können. wir haben eine Garantie (nachdem die 10 Jahre ansparphase vorbei sind) z.b. schon im 11. Jahr wenn wir erben oder im Lotto gewinnen oder sonst was passiert, wir die komplette restliche summe auf einen schlag ohne kosten ablösen können.

andersrum gefragt: wo seht ihr denn die Nachteile eines Bausparvertrag gegenüber einem klassischen Darlehen? ich konnte bisher keine entdecken.

danke!
Gruß

hallo,

ich spreche nicht von mietausfällen für eure Wohnung sondern für die beiden anderen. Was passiert wenn diese ausfallen und ihr die Personen rausklagen musst ? Das Darlehen muss ja weiterbedient werden. Und sagt jetzt nicht das wird nie passieren. Sowas passiert irgendwann immer das erste mal.

wegen dem Bausparvertrag hat es musketier auf den Punkt gebracht. ob es für euch interessant ist weiß ich nicht. grundsätzlich sollte bei Vermietung bzw. den darlehensteilen mal ein versierter Mensch der sich mit V+V auskennt drüberschauen. Auch im Hinblick Renovierung, Afa , Zinsen, Mieteinnahmen. Da sollte eine saubere Trennung kommen
 
H

HaraldHirsch

@Abzahler: nein beim Budget ist kein Kindergeld mit eingerechnet. dafür sind ja aber auch noch keine kosten für das Kind mit eingerechnet ....
dass man das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen kann, wusste ich nicht, das ist eine gute Info!

@HilfeHilfe: natürlich kann so etwas passieren. aber wie soll man die Rechnung deiner Meinung nach dann aufstellen? bei 2 Mieteinnahmen kann ich ja nicht sagen, ich lasse beide außen vor in unserer Finanzierung. deswegen ja die Überlegung, eine zu verwenden und die andere zurückzulegen.

bezüglich der Aufteilung des Bausparvertrag in den teil Vermietung und selbstgenutzt: wir haben aktuell bereits einen Bausparvertrag über 60.000 und einen über 70.000 in die schon einige Jahre eingezahlt wurde. diese summe ergibt ziemlich genau 1/3 des hauswerts und somit unseren privat genutzten teil. der große neue Bausparvertrag über 280.000 deckt dann den Rest des Hauses sowie die anbauten und Renovierungen. zumindest laut den beratern der Banken die uns die Bausparvertrag-Lösung anbieten, würde das für eine klare Trennung ausreichen (Zitat "die ganze Arbeit wollen wir dem Steuerberater ja auch nicht abnehmen").
 
Musketier

Musketier

Die Renovierungen betreffen doch sicherlich auch den privaten Anteil. Dann sollte das anteilig auch so aufgeteilt werden.
Ich rate hier definitiv zu einem kurzen Beratungsgespräch beim Fachmann. Ich schick dir mal per PN ein paar Links zum IWW
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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