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DaveS
Kann man das so pauschal sagen?HLB sind überwiegend falsch bzw. mangelhaft, insbesondere, wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung vorgesehen! Die wirtschaftlichen Auswirkungen für den Betrieber sind z.T. erheblich. Nun versuch Du doch mal mit einer Klage im Nachherein Deinen wirtschaftlichen Schaden geltend zu machen!
Der Rechenweg ist ja in der DIN 12831 festgelegt, mit falsch/mangelhaft beziehst Du Dich auf die Daten, die eingetragen werden. Z.T. kann man diese ja prüfen (Geometrie, Anzahl, Art Lage Fenster, gewünschte Innentemperatur etc. etc.) - klar ist jede Menge Arbeit, ich hoffe, ich bekomme einen guten Planer, der das gleich richtig macht. Und die Berücksichtigung von persönliches Heizverhalten bzw. Wohlfühltemperatur gehört mit in die Berechnung, das machen leider die wenigstens.
Naja - das sollte man versuchen zu vermeiden, siehe oben. Wenn grob falsche Annahmen/Zahl in die Berechnung eingeflossen sind, hat man vor Gericht schon ein Chance. Aber das ist sicher die letzte Option. Und bis zu einem gewissen Grad sind Abweichungen ja normal.Die erste Frage die Richter stellen ist:... und was haben die Parteien vertraglich vereinbart? Bereits an dieser Stelle fällt der überwiegende Teil der Kläger bereits kräftig auf die Nase!
Gefühlt bezog sich auf die monatlichen Kosten, sofern meine Bekannten da wahrheitsgemäß geantwortet haben. Das fand ich ab KfW55 akzeptabel (wenn man gleichzeitig den Mehrinvest für ein PH im Kopf hat).Zwischen Laborwerten (Herstellerangaben) und praktischer Realität bestehen Welten! Es ist stets die Aufgabe des Planers diese "Ungereimtheiten" aufzuklären.
Gefühle sind selten belastbar! Bei Solewärmepumpe als Wärmeerzeuger ist aus wirtschaftlicher Sicht meist Energieeinsparverordnung Standard bzw. KfW 70 völlig ausreichend.
Absolut korrekt! Die Möglichkeit angebliche Fördergeschenke zu erhalten, verführen manchen Bauherren zu Investitionen, die sich vermutlich nie rechnen.
v.g.
Daves