Ich bin auf dem Stand dass der Notar dem FA mitteilt, dass ich Grundstück XY zum Preis von XX Euro erworben habe. Und dies bildet dann die Ermessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. So dass das FA überhaupt nichts vom Haus erfährt, welches ich auf dem Grundstück errichten möchte.
Was ist denn wenn ich mich schon vorab für Häuser interessiere, einen Kaufvertrag für ein Haus abschließe mit der Maßgabe, dass ich selbst (!) binnen Zeitraum X ein Grundstück zu besorgen habe. Dann wäre der Vertrag fürs Haus vorher abgeschlossen worden aber es wäre trotzdem kein Koppelungsgeschäft?
Mal davon abgesehen, dass es sehr unklug ist, sich mit einem Hausvertrag ohne Grundstück zu binden, wäre das ein normaler Vorgang, also kein Kopplungsgeschäft.
Wie das Wort Kopplung schon sagt: irgendwie muss die Baufirma schon mit dem Grundstück verkuppelt sein. Man könnte auch statt Kopplungsgeschäft Verkupplungsgeschäft sagen. Geklüngel halt ;)