Kosten Baugenehmigung im Freistellungsverfahren, Neubau

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Kosten Baugenehmigung im Freistellungsverfahren, Neubau
>> Zum 1. Beitrag <<

Salus_86

Salus_86

Hallo,


sorry für das reanimieren dieses alten Threads.... aber hab ihn über Google gefunden.

Bei uns gabs im Freistellungsverfahren erst ne Rechnung von der Gemeinde und dann 2 Wochen später noch mal fast die gleiche Rechnung (also 2x ca. 55€) von der Kreisstadt.... also doppelte Abzocke.... aber jetzt kann’s endlich los gehen.....
 
A

Alex85

Warum gleiche Leistung? Vermutlich waren beide Dienststellen involviert und hatten Aufwand.
Überlege mal wie viel Arbeitszeit 110€ wohl gegenüber stehen und wer den "Rest" bezahlt, obwohl es hier um dein Privatvergnügen geht ...
 
A

Aliban2014

„abgezockt“ wegen doppelter Gebühren für gleiche Leistung d-:

Was sagt denn die Gebührensatzung der Stadt dazu?

Dort sind sämtliche Gebühren abgedruckt die die Stadt erheben kann. Es gibt feste Gebühren, aber auch „von“ - „bis“ Gebühren je nachdem oder Gebühren nach Gegenstandswert usw..
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3131 Themen mit insgesamt 42371 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kosten Baugenehmigung im Freistellungsverfahren, Neubau
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück teilen um anfallenden Kosten/Gebühren zu sparen 10
2Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer? 13
3Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig 25
4Rechnung vom Notar - 4 Tage nach Beurkundungstermin 11
5Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis? 35
6Handwerker-Rechnung über Ersatz für defektes Werkzeug 27
7Rechnung enthält unberechtigte Posten, wie verhält man sich 13
8Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60

Oben