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Baustelle2016
Vorsicht! Die meisten kommunalen Baumschutzsatzungen sehen das deutlich enger. Meist stehen Bäume unter besonderem Schutz, deren Stammumfang 60 oder 100cm in 1m Höhe über dem Boden überschreitet. Diese dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Die Genehmigung selbst kostet in der Regel nur einen kleinen Betrag oder gar nichts (so wars bei uns). Teuer werden die Ersatzpflanzungen, die oft beauflagt werden ( so wirds bei uns) Von März bis Ende September darf in der Regel nicht gefällt werden, auch nicht mit einer Fällgenehmigung für Baum.